Artikel 33 VO (EG) 2009/767
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 1. September 2010.
Die Artikel 31 und 32 gelten jedoch ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung.
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