Artikel 2 VO (EG) 2009/790
1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
2. Artikel 1 gilt ab dem 1. Dezember 2010.
3. Die mit der vorliegenden Verordnung geänderten harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI der Verordnung EG (Nr.) 1272/2008 können ab dem 1. Dezember 2010 angewandt werden.
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