Artikel 17 VO (EG) 2009/80
Aufhebung
(1) Die Verordnung (EWG) Nr. 2299/89 wird aufgehoben.
(2) Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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