ANHÄNGE VO (EG) 2009/810

Anhang I

Einheitliches Antragsformular

GKI Anlage 16

Anhang II

Nichterschöpfende Liste von Belegen

Teilweise GKI TeilV Abschnitt 1.4

Anhang III

Einheitliches Format und Verwendung des Stempels zur Dokumentierung der Antragstellung

GKI Teil VIII Abschnitt 2

Anhang IV

Gemeinsame, in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgestellte Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige zur Durchreise durch die Transitzone der Flughäfen der Mitgliedstaaten ein Visum für den Flughafentransit benötigen

GKI Anlage 3 Teil I

Anhang V

Liste der Aufenthaltstitel, die deren Inhaber zur Durchreise durch die Transitzonen der Flughäfen der Mitgliedstaaten ohne Visum für den Flughafentransit berechtigen

GKI Anlage 3 Teil III

Anhang VI

Einheitliches Formblatt zur Unterrichtung über die Verweigerung, Annulierung oder Aufhebung eines Visums und zur entsprechenden Begründung

Anhang VII

Ausfüllen der Visummarke

GKI Teil VI Abschnitte 1 bis 4, Anlage 10

Anhang VIII

Anbringen der Visummarke

GKI Teil VI Abschnitt 5.3

Anhang IX

Regelung für die Erteilung von Visa an der Grenze an visumpflichtige Seeleute auf der Durchreise

Verordnung (EG) Nr. 415/2003, Anhänge I und II

Anhang X

Liste der Mindestanforderungen, die im Falle einer Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern in den Vertrag aufzunehmen sind

GKI Anhang 19

Anhang XI

Besondere Regelung zur Erleichterung der Erteilung von Visa für die Mitglieder der olympischen Familie, die an den Olympischen Spielen und/oder Paralympischen Spielen teilnehmen

Anhang XII

Jährliche Statistiken über einheitliche Visa, Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit und Visa für den Flughafentransit

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.