ANHÄNGE VO (EG) 2009/810
Anhang I Einheitliches Antragsformular |
GKI Anlage 16 |
Anhang II Nichterschöpfende Liste von Belegen |
Teilweise GKI TeilV Abschnitt 1.4 |
Anhang III Einheitliches Format und Verwendung des Stempels zur Dokumentierung der Antragstellung |
GKI Teil VIII Abschnitt 2 |
Anhang IV Gemeinsame, in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgestellte Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige zur Durchreise durch die Transitzone der Flughäfen der Mitgliedstaaten ein Visum für den Flughafentransit benötigen |
GKI Anlage 3 Teil I |
Anhang V Liste der Aufenthaltstitel, die deren Inhaber zur Durchreise durch die Transitzonen der Flughäfen der Mitgliedstaaten ohne Visum für den Flughafentransit berechtigen |
GKI Anlage 3 Teil III |
Anhang VI Einheitliches Formblatt zur Unterrichtung über die Verweigerung, Annulierung oder Aufhebung eines Visums und zur entsprechenden Begründung |
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Anhang VII Ausfüllen der Visummarke |
GKI Teil VI Abschnitte 1 bis 4, Anlage 10 |
Anhang VIII Anbringen der Visummarke |
GKI Teil VI Abschnitt 5.3 |
Anhang IX Regelung für die Erteilung von Visa an der Grenze an visumpflichtige Seeleute auf der Durchreise |
Verordnung (EG) Nr. 415/2003, Anhänge I und II |
Anhang X Liste der Mindestanforderungen, die im Falle einer Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern in den Vertrag aufzunehmen sind |
GKI Anhang 19 |
Anhang XI Besondere Regelung zur Erleichterung der Erteilung von Visa für die Mitglieder der olympischen Familie, die an den Olympischen Spielen und/oder Paralympischen Spielen teilnehmen |
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Anhang XII Jährliche Statistiken über einheitliche Visa, Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit und Visa für den Flughafentransit |
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