ANHANG VI VO (EG) 2009/810
(1)
STANDARDFORMULAR ZUR MITTEILUNG DER GRÜNDE FÜR DIE VERWEIGERUNG, ANNULLIERUNG ODER AUFHEBUNG EINES VISUMS
VERWEIGERUNG/ANNULLIERUNG/AUFHEBUNG DES VISUMS
Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr …,- □
- die … Botschaft/ das … Generalkonsulat/das … Konsulat/[andere zuständige Behörde] in … [im Namen von (Name des vertretenen Mitgliedstaats)]
- □
- [andere zuständige Behörde] von …
- □
- die für Personenkontrollen zuständige Behörde in …
- □
- Ihren Antrag geprüft;
- □
- Ihr Visum mit der Nummer …, ausgestellt am … [Tag/Monat/Jahr], geprüft.
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- 1.
- □
- Es wurde ein falsches, gefälschtes oder verfälschtes Reisedokument vorgelegt.
- 2.
- □
- Der Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts wurden nicht nachgewiesen.
- 3.
- □
- Sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des geplanten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihren Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist.
- 4.
- □
- Sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie in der Lage sind, für die Dauer des geplanten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihren Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist, ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts rechtmäßig zu erlangen.
- 5.
- □
- Sie haben sich im gegenwärtigen Zeitraum von 180 Tagen bereits 90 Tage im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit aufgehalten.
- 6.
- □
- Sie wurden im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben von … (Angabe des Mitgliedstaats).
- 7.
- □
- Ein oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit darstellen.
- 8.
- □
- Ein oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit gemäß Artikel 2 Nummer 21 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) darstellen.
- 9.
- □
- Ein oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für seine/ihre internationalen Beziehungen darstellen.
- 10.
- □
- Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts waren nicht glaubhaft.
- 11.
- □
- Es bestehen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Erklärungen in Bezug auf … (bitte näher angeben).
- 12.
- □
- Es bestehen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit, an der Echtheit der eingereichten Belege oder an ihrem Wahrheitsgehalt.
- 13.
- □
- Es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen.
- 14.
- □
- Es wurde nicht hinreichend belegt, dass es Ihnen unmöglich war, im Voraus ein Visum zu beantragen, was die Beantragung eines Visums an der Grenze gerechtfertigt hätte.
- 15.
- □
- Der Zweck und die Bedingungen des geplanten Flughafentransits wurden nicht nachgewiesen.
- 16.
- □
- Sie haben nicht nachgewiesen, dass Sie im Besitz einer angemessenen und gültigen Reisekrankenversicherung sind.
- 17.
- □
- Die Aufhebung des Visums wurde vom Inhaber des Visums beantragt.(2)
Fußnote(n):
- (1)
Logo nicht erforderlich für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
- (2)
Gegen die Aufhebung eines Visums aus diesem Grund kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden.
- (3)
Sofern durch das einzelstaatliche Recht vorgeschrieben.
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