ANHANG VI VO (EG) 2009/846
ANHANG XVIII
-
1.
-
KENNDATEN
OPERATIONELLES PROGRAMM | Ziel |
Fördergebiet | |
Programmplanungszeitraum | |
Referenznummer des Programms (CCI-Code) | |
Bezeichnung des Programms | |
JÄHRLICHER DURCHFÜHRUNGSBERICHT | Berichtsjahr |
Datum der Genehmigung des Berichts durch den Programmbegleitausschuss |
-
2.
-
ÜBERSICHT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS
-
2.1.
-
Ergebnisse und Fortschrittsanalyse
-
2.1.1.
-
Angaben über den Stand der materiellen Abwicklung des operationellen Programms:
Für jeden der quantifizierbaren Indikatoren und insbesondere für die Kernindikatoren:Indikatoren | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | Insgesamt | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Indikator 1: | Ergebnis(1) | ||||||||||
Zielvorgabe(2) | |||||||||||
Ausgangswert(3) | |||||||||||
… | … | ||||||||||
Indikator n: | Ergebnis | ||||||||||
Zielvorgabe | |||||||||||
Ausgangswert |
- 2.1.2.
- Finanzielle Angaben (alle finanziellen Angaben sollten in Euro gemacht werden)
Ausgaben der Begünstigten, die in den an die Verwaltungsbehörde übermittelten Zahlungsanträgen enthalten sind | Entsprechende öffentliche Beteiligung | Ausgaben, die von der mit den Zahlungen an die Begünstigten beauftragten Stelle getätigt wurden | Von der Kommission insgesamt getätigte Zahlungen | |
---|---|---|---|---|
Prioritätsachse 1 Angabe des Fonds Davon in den Interventionsbereich des ESF fallende Ausgaben Davon in den Interventionsbereich des EFRE fallende Ausgaben | — | — | — | — |
Prioritätsachse 2 Angabe des Fonds Davon in den Interventionsbereich des ESF fallende Ausgaben Davon in den Interventionsbereich des EFRE fallende Ausgaben | — | — | — | — |
Prioritätsachse … Angabe des Fonds Davon in den Interventionsbereich des ESF fallende Ausgaben Davon in den Interventionsbereich des EFRE fallende Ausgaben | — | — | — | — |
Gesamtbetrag | ||||
Davon insgesamt auf Regionen mit Übergangsunterstützung entfallender Teil | ||||
Davon insgesamt auf Regionen ohne Übergangsunterstützung entfallender Teil | ||||
Anteil der in den Interventionsbereich des ESF fallenden Ausgaben am Gesamtbetrag, wenn das OP vom EFRE kofinanziert wird(4) | ||||
Anteil der in den Interventionsbereich des EFRE fallenden Ausgaben am Gesamtbetrag, wenn das OP vom ESF kofinanziert wird(4) |
- —
Für die aus dem EFRE kofinanzierten operationellen Programme, die im Rahmen der besonderen Zuweisung für Regionen in äußerster Randlage einen Finanzbeitrag aus dem EFRE erhalten, sind die Ausgaben in operationelle Kosten und Infrastrukturinvestitionen aufzuschlüsseln.
- 2.1.3.
- Angaben über die Verwendung der Fondsmittel
- —
Angaben in Übereinstimmung mit Anhang II, Teil C.
- 2.1.4.
- Unterstützung, aufgeschlüsselt nach Zielgruppen
- —
Für operationelle Programme, die aus dem ESF kofinanziert werden: nach Zielgruppen aufgeschlüsselte Angaben gemäß Anhang XXIII.
- —
Für die aus dem EFRE kofinanzierten operationellen Programme: gegebenenfalls relevante Angaben über spezifische Zielgruppen, -sektoren oder -gebiete.
- 2.1.5.
- Zurückgezahlte oder wiederverwendete Unterstützung
- —
Angaben über die infolge der Streichung des Beitrags zurückgezahlten oder wiederverwendeten Mittel (Artikel 57 und 98 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006).
- 2.1.6.
- Qualitative Analyse
- —
Analyse der anhand von materiellen und finanziellen Indikatoren ermittelten Ergebnisse, einschließlich einer qualitativen Analyse der in Bezug auf die Zielvorgaben erreichten Fortschritte. Besonders zu berücksichtigen ist dabei der Beitrag des operationellen Programms zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon einschließlich des Beitrags zur Erreichung der Ziele gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.
- —
Demonstration der Wirkungen der Durchführung des operationellen Programms auf die Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen sowie Beschreibung der Partnerschaftsvereinbarungen.
- —
Für die aus dem ESF kofinanzierten operationellen Programme sind die Angaben gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 zu liefern.
- 2.2.
- Angaben zur Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
Informationen über alle wesentlichen Probleme in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht, die bei der Durchführung der operationellen Programme aufgetreten sind, sowie über die zur Lösung dieser Probleme ergriffenen Maßnahmen.- 2.3.
- Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen
- —
Informationen über die wesentlichen bei der Durchführung des operationellen Programms aufgetretenen Probleme, einschließlich gegebenenfalls einer Zusammenfassung der schwerwiegenden Probleme, die im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 festgestellt wurden, sowie über die von der Verwaltungsbehörde oder dem Begleitausschuss getroffenen Abhilfemaßnahmen.
- —
Für die aus dem ESF finanzierten Programme: etwaige Probleme, die bei der Umsetzung der Aktionen und Maßnahmen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 aufgetreten sind.
- 2.4.
- Änderungen der Durchführungsbestimmungen des operationellen Programms (ggf.)
Beschreibung der Faktoren, welche zwar nicht direkt mit der finanziellen Unterstützung des operationellen Programms zusammenhängen, jedoch direkte Auswirkungen auf die Programmdurchführung haben (d. h. geänderte Rechtsvorschriften oder unerwartete sozioökonomische Entwicklungen).- 2.5.
- Wesentliche Änderung gemäß Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (ggf.)
Fälle, in denen eine wesentliche Änderung gemäß Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 festgestellt worden ist.- 2.6.
- Komplementarität mit anderen Instrumenten
Zusammenfassender Bericht über die Anwendung der Maßnahmen, die die Abgrenzung von und Koordinierung mit den Interventionen des EFRE, des ESF, des Kohäsionsfonds, des ELER, des EFF sowie den Interventionen der EIB und anderer vorhandener Finanzinstrumente gewährleisten (Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006).- 2.7.
- Begleitung und Bewertung
Von der Verwaltungsbehörde oder dem Begleitausschuss getroffene Maßnahmen zur Begleitung und Bewertung, einschließlich der aufgetretenen Probleme und der getroffenen Abhilfemaßnahmen.- 2.8.
- Nationale Leistungsreserve (gegebenenfalls und nur für den für das Jahr 2010 vorgelegten Durchführungsbericht)
Nach Maßgabe der Angaben in Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.- 3.
- DURCHFÜHRUNG NACH PRIORITÄTSACHSEN
- 3.1.
- Prioritätsachse 1
- 3.1.1.
- Ergebnisse und Fortschrittsanalyse
Materielle Fortschritte der Prioritätsachse Für jeden quantifizierbaren Indikator der Prioritätsachse und insbesondere für die Kernindikatoren:Indikatoren | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | Insgesamt | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Indikator 1: | Ergebnis(5) | ||||||||||
Zielvorgabe(6) | |||||||||||
Ausgangswert(7) | |||||||||||
… | … | ||||||||||
Indikator n: | Ergebnis | ||||||||||
Zielvorgabe | |||||||||||
Ausgangswert |
- —
Für Programme, die aus dem ESF kofinanziert werden, sind Angaben nach Zielgruppen gemäß Anhang XXIII vorzulegen.
- —
Analyse der Ergebnisse anhand der finanziellen Angaben (Nummer 2.1.2), der materiellen Indikatoren (Nummer 3.1.1) und sonstiger relevanter Angaben.
- —
Angaben über die Wirkungen der Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen (gegebenenfalls).
- —
Analyse der Verwendung der Fonds gemäß Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 verwendet wurde. Für ESF-Programme sind die Angaben gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 zu liefern.
- —
Liste der nicht abgeschlossenen Maßnahmen einschließlich des Zeitplans für ihren Abschluss (nur für den Abschlussbericht).
- 3.1.2.
- Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen
Informationen über die wesentlichen bei der Durchführung der Prioritätsachse aufgetretenen Probleme, einschließlich gegebenenfalls einer Zusammenfassung schwerwiegender Probleme gemäß Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, sowie über die von der Verwaltungsbehörde oder dem Begleitausschuss getroffenen Abhilfemaßnahmen.- 3.2.
- Prioritätsachse 2
Idem.- 3.3.
- Prioritätsachse 3
Idem.- 4.
- ESF-PROGRAMME: KOHÄRENZ UND KONZENTRATION
Für die Programme mit ESF-Finanzierung:- —
Beschreibung, inwieweit die aus dem ESF geförderten Aktionen mit den im Rahmen der nationalen Reformprogramme und der nationalen Aktionspläne für soziale Eingliederung durchgeführten Aktionen zur Verwirklichung der Europäischen Beschäftigungsstrategie im Einklang stehen und zu diesen beitragen,
- —
Beschreibung, wie die ESF-Maßnahmen zur Umsetzung der Beschäftigungsempfehlungen und der einschlägigen Beschäftigungsziele der Gemeinschaft im Bereich der sozialen Eingliederung sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen (Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006).
- 5.
- EFRE- UND KOHÄSIONSFONDS-PROGRAMME: GROßPROJEKTE (FALLS ZUTREFFEND)
Für laufende Großprojekte:- —
Fortschritte bei der Durchführung verschiedener Phasen von Großprojekten nach dem in Abschnitt D.1 der Anhänge XXI und XXII festgelegten Zeitplan.
- —
Fortschritte bei der Finanzierung von Großprojekten auf der Grundlage der Angaben in Abschnitt H.2.2 der Anhänge XXI und XXII (kumulative Angaben).
- —
Liste der abgeschlossenen Großprojekte, einschließlich Abschlussdatum, der endgültigen Gesamtfinanzierungskosten anhand der Schablone in Abschnitt H.2.2 der Anhänge XXI und XXII sowie wesentlicher Output- und Ergebnisindikatoren, einschließlich gegebenenfalls der Kernindikatoren gemäß der Kommissionsentscheidung über das Großprojekt.
- —
Wesentliche Probleme, die bei der Durchführung von Großprojekten aufgetreten sind, und Abhilfemaßnahmen.
- —
Etwaige Änderungen der im operationellen Programm enthaltenen indikativen Liste von Großprojekten.
- 6.
- TECHNISCHE HILFE
- —
Erläuterung der Inanspruchnahme der technischen Hilfe.
- —
Prozentualer Anteil der dem operationellen Programm zugewiesenen Strukturfondsbeteiligung, der für die technische Hilfe aufgewandt wurde.
- 7.
- INFORMATION UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
- —
Angaben gemäß Artikel 4 Absatz 2 dieser Verordnung, einschließlich von Ergebnissen, Beispielen bewährter Verfahren und bedeutender Ereignisse.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.