Artikel 1 VO (EG) 2009/862

Die teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter veredelter Gewebe aus Polyester-Filamenten mit Ursprung in der Volksrepublik China wird ohne Änderung der geltenden Antidumpingmaßnahmen eingestellt.

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