ANHANG VO (EG) 2009/895

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Den Knöchel bedeckender Schuh. Die Sohle besteht aus Kautschuk, der größte Teil der Laufsohle ist jedoch herausgeschnitten, so dass in die Öffnung in der Sohle Einsätze mit verschiedenen Laufsohlen eingelegt werden können.

Der Schuh bildet zusammen mit zwei Einsätzen mit jeweils unterschiedlichen Laufsohlen und einem Metallwerkzeug zur Befestigung der Einsätze eine für den Einzelhandel aufgemachte Zusammenstellung. Ein Einsatz enthält ein Paar Laufsohlen aus Kautschuk mit einer für Trekkingschuhe typischen, tief profilierten Sohle. Der andere Einsatz enthält ein Paar Laufsohlen aus Spinnstoff (ca. 8 mm Filz), die laut den Angaben des Einführers beim Gehen in seichtem Wasser verwendet werden können.

Von der Schuhsohle ist noch ein nahezu ganz umlaufender Laufsohlenrand vorhanden. Dieser schmale Rand der Laufsohle besteht wie der Trekkingsohleneinsatz aus Kautschuk.

Der Schuh kann nicht ohne die Einsätze verwendet werden.

Die Länge der Innensohlen beträgt mehr als 24 cm.

Das Oberteil des Schuhs besteht aus mehreren zusammengenähten Lederstücken mit Zwischenräumen, in die 9 Stück Metallmaschengewebe und 4 Stück Textilgewebe eingenäht sind. Das Leder macht den größten Teil der Außenfläche des Oberteils aus. Der Schuh ist mit Spinnstoff gefüttert.

Der Schuh ist weder wasserdicht noch wasserabweisend.

Der Schuh kann sowohl von Männern als auch von Frauen benutzt werden.

(Trekkingschuh)

(Siehe hierzu die Fotos Nr. 650 A, 650 B und 650 C)(*)

64039113

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2a, 3b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 4 Buchstaben a und b zu Kapitel 64 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 640391 und 64039113.

Da die typischen Trekkingschuhsohleneinsätze aus Kautschuk zum Schuhoberteil passen, ist dieser Schuh im Wesentlichen zur Benutzung als Trekkingschuh bestimmt und zusammengesetzt. Zudem passt der schmale, um die Kanten der Schuhsohlen verbleibende Rand der Laufsohlen genau zu den Einsätzen der Trekkingsohle. Demgegenüber ist der Verwendungszweck der Laufsohle aus Spinnstoff nicht offensichtlich. Die Verwendung in Wasser kann nur von sehr kurzer Dauer sein, weil der Schuhoberteil weder wasserdicht noch wasserabweisend ist. Daher sind die Spinnstoffsohleneinsätze ein Zubehör, das nur zur Verwendung in bestimmten Situationen gedacht ist, und erweitern somit den Anwendungsbereich des Produkts.

Somit sind Schuh und einzusetzende Kautschuksohlen als vollständiger, aber nicht zusammengesetzter Schuh im Sinne der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 2a zweiter Satz einzureihen.

Da der den Boden berührende Teil der Sohle des zusammengesetzten Schuhs im Sinne der Anmerkung 4 Buchstabe b zu Kapitel 64 aus Kautschuk ist, hat der Schuh Laufsohlen aus Kautschuk.

Da der größte Teil der Außenfläche des Oberteils des Schuhs aus Leder besteht, ist Leder der Stoff des Oberteils im Sinne der Anmerkung 4 Buchstabe a zu Kapitel 64.

Die einsetzbaren Spinnstoffsohlen sind zusammen mit dem nicht zusammengesetzten Trekkingschuh und dem zum Zusammensetzen des Schuhs benötigten Werkzeug als Zusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht. Diese Zusammenstellung ist so zu behandeln, als ob sie nur aus dem Trekkingschuh besteht, weil der Trekkingschuh der Zusammenstellung ihren wesentlichen Charakter im Sinne der AV 3b verleiht. Die Spinnstoffsohleneinsätze und das Metallwerkzeug sind lediglich Zubehör zum Schuh.

Daher ist die Zusammenstellung als Schuh mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteilen aus Leder einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Fotos dienen lediglich der Information.

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