Artikel 16 VO (EG) 2009/924

Aufhebung von Rechtsakten

Die Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 wird mit Wirkung vom 1. November 2009 aufgehoben.

Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.

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