Artikel 16 VO (EG) 2009/924
Aufhebung von Rechtsakten
Die Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 wird mit Wirkung vom 1. November 2009 aufgehoben.
Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.