Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2009/954
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 13. Oktober 2009
Für die Kommission
Karel Kovanda
Generaldirektor der GD Außenbeziehungen
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