Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2009/954

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. Oktober 2009

Für die Kommission

Karel Kovanda

Generaldirektor der GD Außenbeziehungen

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