Artikel 3 VO (EG) 2009/97
Erhoben werden Daten über folgende Merkmale:
- a)
- die Bedeutung der Eigentumsverhältnisse bei der Unternehmensgründung und zum Beobachtungszeitpunkt für den Zugang zu Finanzmitteln;
- b)
- Umfang und Erfolg sämtlicher Bemühungen um verschiedene Arten von Eigen- und Fremdkapital und die Gründe für das Scheitern dieser Bemühungen;
- c)
- den Umfang von Garantien für gewerbliche Kredite;
- d)
- die Beurteilung der Kosten und des Aufwands für die Beschaffung gewerblicher Kredite und der Finanzlage des Unternehmens durch den Eigentümer/Geschäftsführer;
- e)
- die Bedeutung der Wahl des Finanzinstituts (geografische Nähe, insbesondere wenn Landesgrenzen überschritten werden, ausländisches vs. inländisches Institut, bereits bestehender Kundenstatus usw.);
- f)
- das Verhältnis Verschuldung zu Umsatz und andere Finanzkennzahlen aus der Rechnungslegung des Unternehmens und ihre Bedeutung für das künftige Unternehmenswachstum;
- g)
- die Einschätzung des künftigen Bedarfs an Finanzmitteln und der Form dieser Finanzmittel sowie die Gründe für diesen Bedarf;
- h)
- die Einschätzung der Beziehung zwischen den Finanzierungsoptionen und ihrer Verfügbarkeit einerseits und den Aussichten für ein Beschäftigungswachstum andererseits;
- i)
- die Einschätzung des generellen Verwaltungsaufwands für die Unternehmen;
- j)
- den (ggf.) mit der Beantwortung eines Fragebogens über den Zugang zu Finanzmitteln verbundenen Aufwand.
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