Artikel 3 VO (EG) 2009/97

Erhoben werden Daten über folgende Merkmale:

a)
die Bedeutung der Eigentumsverhältnisse bei der Unternehmensgründung und zum Beobachtungszeitpunkt für den Zugang zu Finanzmitteln;
b)
Umfang und Erfolg sämtlicher Bemühungen um verschiedene Arten von Eigen- und Fremdkapital und die Gründe für das Scheitern dieser Bemühungen;
c)
den Umfang von Garantien für gewerbliche Kredite;
d)
die Beurteilung der Kosten und des Aufwands für die Beschaffung gewerblicher Kredite und der Finanzlage des Unternehmens durch den Eigentümer/Geschäftsführer;
e)
die Bedeutung der Wahl des Finanzinstituts (geografische Nähe, insbesondere wenn Landesgrenzen überschritten werden, ausländisches vs. inländisches Institut, bereits bestehender Kundenstatus usw.);
f)
das Verhältnis Verschuldung zu Umsatz und andere Finanzkennzahlen aus der Rechnungslegung des Unternehmens und ihre Bedeutung für das künftige Unternehmenswachstum;
g)
die Einschätzung des künftigen Bedarfs an Finanzmitteln und der Form dieser Finanzmittel sowie die Gründe für diesen Bedarf;
h)
die Einschätzung der Beziehung zwischen den Finanzierungsoptionen und ihrer Verfügbarkeit einerseits und den Aussichten für ein Beschäftigungswachstum andererseits;
i)
die Einschätzung des generellen Verwaltungsaufwands für die Unternehmen;
j)
den (ggf.) mit der Beantwortung eines Fragebogens über den Zugang zu Finanzmitteln verbundenen Aufwand.

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