ANHANG I VO (EG) 2009/977
Die Spezifikation der garantiert traditionellen Spezialität „Boerenkaas” wird wie folgt geändert:
Der Nummer 3.9 der Spezifikation (Mindestanforderungen und Verfahren für die Kontrolle der besonderen Merkmale) werden die folgenden Sätze angefügt:
Im Falle einer saisonalen Erzeugung werden die Kontrollen einmal alle sechs bis acht Wochen während des Erzeugungszeitraums durchgeführt. Beträgt die Jahreserzeugung von „Boerenkaas” in einem Betrieb weniger als 25000 kg, so werden die Kontrollen zweimal jährlich durchgeführt.
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