Artikel 11 VO (EG) 2010/1089
Zeitliche Bezugssysteme
1. Sofern in den Anhängen für ein bestimmtes Geodatenthema kein anderes zeitliches Bezugssystem festgelegt ist, wird das in Teil B Ziffer 5 des Anhangs zur Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission(1) angegebene Standardbezugssystem verwendet.
2. Werden andere zeitliche Bezugssysteme verwendet, sind diese in den Metadaten des Datensatzes anzugeben.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 326 vom 4.12.2008, S. 12.
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