Artikel 16 VO (EG) 94/1467

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die in Artikel 5 genannten Aktionen zur Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen der Landwirtschaft vor.

Dieser Bericht enthält insbesondere:

eine Übersicht über die Entwicklung der Aktionen auf dem Gebiet der Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen der Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten,

eine Übersicht über die Entwicklung auf dem Gebiet der Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen der Landwirtschaft in der Gemeinschaft,

einen Überblick über die im Rahmen dieser Verordnung eingeleiteten Aktionen,

eine Vorausschau auf die wünschenswerte Entwicklung auf dem Gebiet der Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen der Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten und auf die Koordinierung der diesbezüglichen Anstrengungen auf Gemeinschaftsebene unter Berücksichtigung der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik und der bei dem Programm bereits erzielten Ergebnisse. Diese Vorausschau enthält in bestimmten Fällen Hinweise auf die von fachlich anerkannten internationalen Organisationen in diesem Bereich durchgeführten Arbeiten.

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