Artikel 18 VO (EG) 94/2062

Übersetzungsdienste

Die für die Arbeit der Agentur erforderlichen Übersetzungsdienste werden von der Übersetzungszentrale für die Einrichtungen der Union geleistet, sobald diese ihre Tätigkeit aufnimmt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.