Erklärung des Rates und der Kommission zum Sitz der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz VO (EG) 94/2062

Anläßlich der Annahme der Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nehmen der Rat und die Kommission zur Kenntnis,

daß die auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten am 29. Oktober 1993 beschlossen haben, daß die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ihren Sitz in Spanien, in einer von der spanischen Regierung zu benennenden Stadt, haben wird;

daß die spanische Regierung Bilbao als Sitz dieser Agentur benannt hat.

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