ANHANG III VO (EG) 94/519

Liste der der gemeinschaftlichen Überwachung unterliegenden Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China

Warenbezeichnung HSKN-Code
Ammoniumchlorid 282710
Andere mehrwertige Alkohole 29054990
Zitronensäure 291814
Tetracycline und ihre Derivative ex294130
Chloramphenicol ex294140
Basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 320413
Küpenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 320415
Pyrotechnische Artikel 3604
Polyvinylalkohole 390530
Handschuhe 42032991
42032999
Schuhe 640219
ex640299 (1)
640319
ex640391 (1)
ex640399 (1)
ex640411 (2)
Keramische Ziergegenstände aus Porzellan 691310
Glaswaren ex7013 (3)
Fahrräder 871200
Spielzeug 950330
950341
950349
Puzzles 950360
Spielzeug 950390
Spielkarten 950440
Besen und Bürsten der HS/KN-Codes 960329
960330
960340
960390

Fußnote(n):

(1)

In Spezialtechniken hergestellte Schuhe: Schuhe mit einem cif-Preis je Paar von 9 ECU oder mehr, für Sportzweke, mit ein- oder mehrlagiger geformter Sohle, nicht gespritzt, aus synthetischen Stoffen, die insbesondere so beschaffen sind, daß sie durch vertikale oder laterale Bewegungen verursachte Stöße dämpfen. Die Schuhe weisen besondere technische Merkmale auf, wie gas- oder flüssigkeitsgefüllte hermetische Kissen, stoßabfedernde oder stoßdämpfende mechanische Komponenten oder Spezialwerkstoffe wie Polymere niedriger Dichte.

(2)

a)
Schuhe mit nicht gespritzter Sohle, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind;
b)
in Spezialtechniken hergestellte Schuhe: Schuhe mit einem cif-Preis je Paar von 9 ECU oder mehr, für Sportzweke, mit ein- oder mehrlagiger geformter Sohle, nicht gespritzt, aus synthetischen Stoffen, die insbesondere so beschaffen sind, daß sie durch vertikale oder laterale Bewegungen verursachte Stöße dämpfen. Die Schuhe weisen besondere technische Merkmale auf, wie gas- oder flüssigkeitsgefüllte hermetische Kissen, stoßabfedernde oder stoßdämpfende mechanische Komponenten oder Special- werkstoffe wie Polymere niedriger Dichte.

(3)

Ausgenommen Glasbildträger, bestehend aus einer mechanisch gefertigten Glasplatte mit geschliffenen Kanten, einer bedruckten Papiereinlage und einer Hartfaserplatte als Bildunterlage, die durch Klammern aus unedlem Metall zusammengehalten werden.

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