ANHANG 2 VO (EG) 95/2597

MITTLERER OSTATLANTIK (Fischereigebiet 34)

Die Karte in Anhang 3A zeigt die Abgrenzungen sowie die Untergebiete, Bereiche und Unterbereiche des Mittleren Ostatlantiks (Fischereigebiet 34 (Mittlerer Ostatlantik)). Im folgenden findet sich eine Beschreibung des Gebiets und der Untergebiete, Bereiche und Unterbereiche. Der Bereich Mittlerer Ostatlantik umfaßt alle Gewässer, die von der folgenden Linie begrenzt werden: Von einem Punkt auf der Flutgrenze Nordafrikas 5°36′ westlicher Länge in südwestlicher Richtung, der Flutgrenze dieser Küste folgend, bis zu einem Punkt bei Ponta do Padrao (6°04′36″ südlicher Breite und 12°19′48″ östlicher Länge); von dort entlang einer Kursgleichen in nordwestlicher Richtung bis zu einem Punkt 6°00′ südlicher Breite und 12°00′ östlicher Länge; von dort westlich entlang dem 6. südlichen Breitenkreis bis 20°00′ westlicher Länge; von dort genau nach Norden zum Äquator; von dort genau nach Westen zum 30. westlichen Längengrad; von dort genau nach Norden zum 5. nördlichen Breitengrad; von dort genau nach Westen zum 40. westlichen Breitengrad; von dort genau nach Norden zum 36. nördlichen Breitengrad; von dort genau nach Osten nach Punta Marroquí 5°36″ westlicher Länge; von dort genau nach Süden zum Ausgangsort an der afrikanischen Küste. Der Mittlere Ostatlantik ist wie folgt untergliedert:

Untergebiet Nördliche Küste (Untergebiet 34.1)

a)
Bereich Marokkanische Küste (Bereich 34.1.1)

Die Gewässer, die zwischen dem 36. nördlichen Breitenkreis und dem 26. nördlichen Breitenkreis liegen sowie östlich einer Linie, die genau nach Süden vom 36. nördlichen Breitenkreis entlang dem 13. westlichen Längenkreis zum 29. nördlichen Breitenkreis und von dort in südwestlicher Richtung entlang einer Kursgleichen zu einem Punkt 26°00′ nördlicher Breite und 16°00′ westlicher Länge verläuft.

b)
Bereich Kanarische Inseln und Madeira (Bereich 34.1.2)

Die Gewässer, die zwischen dem 36. nördlichen Breitenkreis und dem 26. nördlichen Breitenkreis liegen sowie zwischen dem 20. westlichen Längenkreis und einer Linie, die vom 26. nördlichen Breitenkreis entlang dem 13. westlichen Längenkreis zum 29. nördlichen Breitenkreis verläuft und von dort entlang einer Kursgleichen zu einem Punkt 26°00′ nördlicher Breite und 16°00′ westlicher Länge.

c)
Bereich Küste der Sahara (Bereich 34.1.3)

Die Gewässer, die zwischen dem 26. nördlichen Breitenkreis und dem 19. nördlichen Breitenkreis sowie östlich des 20. westlichen Längenkreises liegen.

Untergebiet Nördlicher Ozean (Untergebiet 34.2)

Die Gewässer, die zwischen dem 36. nördlichen Breitenkreis und dem 10. nördlichen Breitenkreis sowie zwischen dem 40. westlichen Längenkreis und dem 20. westlichen Längenkreis liegen.

Untergebiet Südliche Küste (Untergebiet 34.3)

a)
Bereich Kapverdische Küste (Bereich 34.3.1)

Die Gewässer, die zwischen dem 19. nördlichen Breitenkreis und dem 9. nördlichen Breitenkreis sowie östlich des 20. westlichen Längenkreises liegen.

b)
Bereich Kapverdische Inseln (Bereich 34.3.2)

Die Gewässer, die zwischen dem 20. nördlichen Breitenkreis und dem 10. nördlichen Breitenkreis sowie zwischen dem 30. westlichen Längenkreis und dem 20. westlichen Längenkreis liegen.

c)
Bereich Sherbro (Bereich 34.3.3)

Die Gewässer, die zwischen dem 9. nördlichen Breitenkreis und dem Äquator sowie zwischen dem 20. westlichen Längenkreis und dem 8. westlichen Längenkreis liegen.

d)
Bereich Westlicher Golf von Guinea (Bereich 34.3.4)

Die Gewässer, die nördlich des Äquators sowie zwischen dem 8. westlichen Längenkreis und dem 3. östlichen Längenkreis liegen.

e)
Bereich Golf von Guinea (Bereich 34.3.5)

Die Gewässer, die nördlich des Äquators und östlich des 3. östlichen Längenkreises liegen.

f)
Bereich Südlicher Golf von Guinea (Bereich 34.3.6)

Die Gewässer, die zwischen dem Äquator und dem 6. südlichen Breitenkreis und östlich des 3. östlichen Längenkreises liegen. Dieser Bereich umfaßt auch die Gewässer der Kongomündung südlich des 6. südlichen Breitenkreises, die von einer Linie begrenzt werden, die von einem Punkt bei Ponta do Padrao (6°04′36″ südlicher Breite und 12°19′48″ östlicher Länge) entlang einer Kursgleichen in nordwestlicher Richtung zu einem Punkt 6°00′ südlicher Breite und 12°00′ östlicher Länge und von dort genau nach Osten entlang dem 6. südlichen Breitenkreis zur afrikanischen Küste und von dort entlang der afrikanischen Küste bis zum Ausgangspunkt verläuft.

Untergebiet Südlicher Ozean (Untergebiet 34.4)

a)
Bereich Südwestlicher Golf von Guinea (Bereich 34.4.1)

Die Gewässer, die zwischen dem Äquator und dem 6. südlichen Breitenkreis sowie zwischen dem 20. westlichen Längenkreis und dem 3. östlichen Längenkreis liegen.

b)
Bereich Südwestlicher Ozean (Bereich 34.4.2)

Die Gewässer, die zwischen dem 20. nördlichen Breitenkreis und dem 5. nördlichen Breitenkreis sowie zwischen dem 40. westlichen Längenkreis und dem 30. westlichen Längenkreis liegen; die Gewässer, die zwischen dem 10. nördlichen Breitenkreis und dem Äquator und zwischen dem 30. westlichen Längenkreis und dem 20. westlichen Längenkreis liegen.

MITTELMEER UND SCHWARZES MEER (Fischereigebiet 37)

Die Karte in Anhang 3B zeigt die Abgrenzungen sowie die Untergebiete und Bereiche des Mittelmeers und des Schwarzen Meers (Fischereigebiet 37). Im folgenden findet sich eine Beschreibung dieses Gebiets und seiner Unterbereiche. Das statistische Gebiet Mittelmeer und Schwarzes Meer umfaßt alle Salzwassergebiete a) des Mittelmeers, b) des Marmarameers, c) des Schwarzen Meers und d) des Asowschen Meers. Die Salzwassergebiete umfassen auch die Brachwasserlagunen und alle anderen Gebiete, in denen Salzwasserfische und andere Salzwasserorganismen überwiegen. Die westliche und die südöstliche Grenze verlaufen wie folgt:
a)
westliche Grenze: eine Linie, die vom Punta Marroquí entlang 5°36′ westlicher Länge genau nach Süden zur Küste Afrikas verläuft.
b)
Südöstliche Grenze: der nördliche Zugang (vom Mittelmeer her) zum Suezkanal.

DIE UNTERGEBIETE UND BEREICHE DES STATISTISCHEN GEBIETS MITTELMEER

Das Westliche Mittelmeer (Untergebiet 37.1) umfaßt die folgenden Bereiche:

a)
Balearen (Bereich 37.1.1)

Die Gewässer des westlichen Mittelmeers, die von einer Linie begrenzt werden, die von der Küste Afrikas an der Grenze zwischen Algerien und Tunesien genau nach Norden zum 38. nördlichen Breitenkreis verläuft; von dort genau nach Westen zum 8. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden bis zu 41°20′ nördlicher Länge; von dort entlang einer Kursgleichen zur Festlandsküste am östlichen Ende der Grenze zwischen Frankreich und Spanien; von dort entlang der spanischen Küste nach Punta Marroquí; von dort genau nach Süden entlang 5°36′ westlicher Länge bis zur Küste Afrikas; von dort der afrikanischen Küste in östlicher Richtung bis zum Ausgangspunkt folgend.

b)
Löwengolf (Bereich 37.1.2)

Die Gewässer des nordwestlichen Mittelmeers, die von einer Linie begrenzt werden, die von der Festlandsküste am östlichen Ende der Grenze zwischen Frankreich und Spanien entlang einer Kursgleichen in östlicher Richtung nach 8°00′ östlicher Länge 41°20′ nördlicher Breite verläuft; von dort in nördlicher Richtung entlang einer Kursgleichen zur Festlandsküste an der Grenze zwischen Frankreich und Italien; von dort in südwestlicher Richtung entlang der französischen Küste zum Ausgangspunkt.

c)
Sardinien (Bereich 37.1.3)

Die Gewässer des Tyrrhenischen Meers und der angrenzenden Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von der Küste Afrikas an der Grenze zwischen Algerien und Tunesien genau nach Norden zum 38. nördlichen Breitenkreis verläuft; von dort genau nach Westen bis zum 8. nördlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden nach 41°20′ nördlicher Breite; von dort in nördlicher Richtung entlang einer Kursgleichen zur Festlandsküste an die Grenze zwischen Frankreich und Italien; von dort entlang der italienischen Küste bis zum 38. nördlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen entlang dem 38. nördlichen Breitenkreis zur Küste Siziliens; von dort entlang der nördlichen Küste Siziliens nach Trapani; von dort entlang einer Kursgleichen zum Kap Bon; von dort entlang der tunesischen Küste zum Ausgangspunkt.

Das Gebiet Mittelmeer Mitte (Untergebiet 37.2) umfaßt die folgenden Bereiche:

a)
Adriatisches Meer (Bereich 37.2.1)

Die Gewässer des Adriatischen Meers nördlich einer Linie, die von der Grenze zwischen Albanien und der ehemaligen Republik Jugoslawien an der Ostküste des Adriatischen Meers genau nach Westen zum Kap Gargano an der italienischen Küste verläuft.

b)
Ionisches Meer (Bereich 37.2.2)

Die Gewässer des mittleren Mittelmeers und der angrenzenden Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von einem Punkt auf dem 25. östlichen Längenkreis an der Küste Afrikas genau nach Norden zum 34. nördlichen Breitenkreis verläuft; von dort genau nach Westen zum 23. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zur griechischen Küste; von dort entlang der westlichen Küste Griechenlands und der Küste Albaniens zur Grenze zwischen Albanien und der ehemaligen Republik Jugoslawien; von dort genau nach Westen zum Kap Gargano an der italienischen Küste; von dort entlang der italienischen Küste zum 38. nördlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen entlang dem 38. nördlichen Breitenkreis zur Küste Siziliens; von dort entlang der nördlichen Küste Siziliens nach Trapani; von dort entlang einer Kursgleichen von Trapani nach Kap Bon; von dort in östlicher Richtung zum Ausgangspunkt an der Küste Afrikas.

Das Östliche Mittelmeer (Untergebiet 37.3) umfaßt die folgenden Bereiche:

a)
Ägäisches Meer (Bereich 37.3.1)

Die Gewässer des Ägäischen Meeres und der angrenzenden Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die vom 23. östlichen Längenkreis an der Südküste Griechenlands genau nach Süden bis zum 34. nördlichen Breitenkreis verläuft; von dort genau nach Osten zum 29. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zur Küste der Türkei; von dort entlang der Westküste der Türkei nach Kum Kale; von dort entlang einer Kursgleichen von Kum Kale nach Kap Hellas; von dort entlang der türkischen und griechischen Küste zum Ausgangspunkt.

b)
Levantinisches Meer (Bereich 37.3.2)

Die Gewässer des Mittelmeers östlich einer Linie, die vom 25. östlichen Längenkreis an der Küste Nordafrikas genau nach Norden zum 34. nördlichen Breitenkreis verläuft; von dort genau nach Osten zum 29. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zur türkischen Küste; von dort entlang der türkischen Küste und anderer Mittelmeerländer zum Ausgangspunkt.

Das Schwarze Meer (Unterbereich 37.4) umfaßt die folgenden Bereiche:

a)
Marmarameer (Bereich 37.4.1)

Die Gewässer des Marmarameers werden im Westen von einer Linie begrenzt, die vom Kap Hellas zum Eintritt der Dardanellen verläuft, und im Osten von einer Linie, die von Kumdere über den Bosporus verläuft.

b)
Schwarzes Meer (Bereich 37.4.2)

Die Gewässer des Schwarzen Meers und der angrenzenden Gewässer werden im Südwesten von einer Linie begrenzt, die von Kumdere über den Bosporus verläuft, und im Nordosten von einer Linie, die von der Takil Landspitze auf der Halbinsel Kertsch zur Panagija Landspitze auf der Halbinsel Taman verläuft.

c)
Asowsches Meer (Bereich 37.4.3)

Die Gewässer des Asowschen Meers liegen nördlich einer Linie, die entlang dem südlichen Eintritt der Straße von Kertsch von der Takil Landspitze bei 45°06′ N und 36°27′ O auf der Halbinsel Kertsch zur Panagija Landspitze bei 45°08′ N und 36°38′ O auf der Halbinsel Taman verläuft.

SÜDWESTATLANTIK (Fischereigebiet 41)

Anhang 3C zeigt die Grenzen und die Untergliederung des Südwestatlantiks (Fischereigebiet 41). Die Bereiche werden im folgenden beschrieben. Der Südwestatlantik (Fischereigebiet 41) umfaßt die Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von der Küste Südamerikas entlang dem 5. nördlichen Breitenkreis zum 30. westlichen Längenkreis verläuft; von dort genau nach Süden zum Äquator; von dort genau nach Osten zum 20. westlichen Längenkreis; von dort genau nach Süden zum 50. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen zum 50. westlichen Längenkreis; von dort genau nach Süden zum 60. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen zum Längenkreis 67°16′ westlicher Länge; von dort genau nach Norden bis zu einem Punkt bei 56°22′ S 67°16′ W; von dort genau nach Osten entlang einer Linie bei 56°22′ S bis zu einem Punkt bei 65°43′ W; von dort entlang der Verbindungslinie der Punkte 55°22′ S 65°43′ W, 55°11′ S 66°04′ W und 55°07′ S 66°25′ W; von dort in nördlicher Richtung entlang der Küste Südamerikas zum Ausgangspunkt. Der Südwestatlantik ist wie folgt untergliedert: Bereich Amazonas (Bereich 41.1.1) Alle Gewässer, die von einer Länge begrenzt werden, die von der Küste Südamerikas bei 5°00′ nördlicher Breite entlang diesem Breitenkreis bis zum Schnittpunkt mit dem 40. westlichen Längenkreis verläuft; von dort genau nach Süden, wo der Längenkreis auf die brasilianische Küste trifft; dann entlang der Küste Südamerikas in nordwestlicher Richtung zum Ausgangspunkt. Bereich Natal (Bereich 41.1.2) Die Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von der Küste Brasiliens entlang dem 40. westlichen Längenkreis genau nach Norden verläuft, bis zu dem Punkt, wo sie den Äquator schneidet; von dort genau nach Osten entlang dem Äquator zum 32. westlichen Längenkreis; von dort genau nach Süden zum 10. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen, wo der 10. südliche Breitenkreis auf die Küste Südamerikas trifft; von dort in nördlicher Richtung entlang der Küste Südamerikas zum Ausgangspunkt. Bereich Salvador (Bereich 41.1.3) Die Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von der Küste Südamerikas genau nach Osten entlang dem 10. südlichen Breitenkreis bis zu dem Punkt verläuft, wo er den 35. westlichen Längenkreis schneidet; von dort genau nach Süden zum 20. südlichen Breitenkreis; von dort entlang diesem Breitenkreis genau nach Westen zur Küste Südamerikas; von dort in nördlicher Richtung entlang der Küste Südamerikas zum Ausgangspunkt. Bereich Nördlicher Ozean (Bereich 41.1.4) Die Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von 5°00′ N 40°00′ W genau nach Osten zum 30. westlichen Längenkreis verläuft; von dort genau nach Süden zum Äquator; von dort genau nach Osten zum 20. westlichen Längenkreis; von dort genau nach Süden zum 20. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen zum 35. westlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zum 10. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Osten zum 32. westlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zum Äquator; von dort genau nach Westen zum 40. westlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zum Ausgangspunkt. Bereich Santos (Bereich 41.2.1) Die Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von der Küste Südamerikas genau nach Osten entlang dem 20. südlichen Breitenkreis bis zu dem Punkt verläuft, wo er den 39. westlichen Längenkreis schneidet; von dort genau nach Süden zum 29. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen entlang diesem Breitenkreis zur Küste Südamerikas, von dort in nördlicher Richtung entlang der Küste Südamerikas zum Ausgangspunkt. Bereich Río Grande (Bereich 41.2.2) Die Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von der Küste Südamerikas genau nach Osten entlang dem 29. südlichen Breitenkreis bis zu dem Punkt verläuft, wo er den 45. westlichen Längenkreis schneidet; von dort genau nach Süden zum 34. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen entlang diesem Breitenkreis zur Küste Südamerikas; von dort in nördlicher Richtung entlang der Küste Südamerikas zum Ausgangspunkt. Bereich Platense (Bereich 41.2.3) Die Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von der Küste Südamerikas entlang dem 34. südlichen Breitenkreis bis zu dem Punkt verläuft, wo sie den 50. westlichen Längenkreis schneidet; von dort genau nach Süden zum 40. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen entlang diesem Breitenkreis zur Küste Südamerikas; von dort in nördlicher Richtung entlang der Küste Südamerikas zum Ausgangspunkt. Bereich Mittlerer Atlantik (Bereich 41.2.4) Die Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von 20°00′ S 39°00′ W genau nach Osten zum 20. westlichen Längenkreis verläuft; von dort genau nach Süden zum 40. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen zum 50. westlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zum 34. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Osten zum 45. westlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zum 29. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Osten zum 39. westlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zum Ausgangspunkt. Bereich Nördliches Patagonien (Bereich 41.3.1) Die Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von der Küste Südamerikas entlang dem 40. südlichen Breitenkreis genau nach Osten bis zu dem Punkt verläuft, wo sie den 50. westlichen Längenkreis schneidet; von dort genau nach Süden zum 48. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen entlang diesem Breitenkreis zur Küste Südamerikas; von dort in nördlicher Richtung entlang der Küste Südamerikas zum Ausgangspunkt. Bereich Südliches Patagonien (Bereich 41.3.2) Die Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von der Küste Südamerikas entlang dem 48. südlichen Breitenkreis genau nach Osten bis zu dem Punkt verläuft, wo sie den 50. westlichen Längenkreis schneidet; von dort genau nach Süden zum 60. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen entlang diesem Breitenkreis zum Längenkreis 67°16′ westlicher Länge; von dort genau nach Norden nach 56°22′ S 67°16′ W; von dort entlang der Kursgleichen, die die Punkte 56°22′ S 65°43′ W, 55°22′ S 65°43′ W, 55°11′ S 66°04′ W und 55°07′ S 66°25′ W verbindet; von dort in nördlicher Richtung entlang der Küste Südamerikas zum Ausgangspunkt. Bereich Südlicher Atlantik (Bereich 41.3.3) Die Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die von einem Punkt bei 40°00′ S 55°00′ W genau nach Osten zum 20. westlichen Längenkreis verläuft; von dort genau nach Süden zum 50. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Norden zum Ausgangspunkt.

SÜDOSTATLANTIK (Fischereigebiet 47)

Anhang 3D zeigt die Grenzen und die Untergliederung des Südostatlantiks (Fischereigebiet 47). Im folgenden findet sich eine Beschreibung des Vertragsgebiets der ICSEAF. Der Südostatlantik (Fischereigebiet 47) umfaßt die Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt 6°04′36″ S 12°19′48″ O beginnt und von dort in nordwestlicher Richtung entlang der Kursgleichen zu einem Punkt verläuft, wo sich der 12. östliche Längenkreis und der 6. südliche Breitenkreis schneiden; von dort genau nach Westen entlang diesem Breitenkreis zum 20. westlichen Längenkreis; von dort genau nach Süden entlang diesem Längenkreis zum 50. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Osten entlang diesem Breitenkreis zum 30. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden entlang diesem Längenkreis zur Küste des afrikanischen Kontinents; von dort in westlicher Richtung entlang der Küste zum Ausgangspunkt. Der Südostatlantik (Fischereigebiet 47) ist wie folgt untergliedert:

Untergebiet Westliche Küste (Untergebiet 47.1)

a)
Bereich Kap Palmeirinhas (Bereich 47.1.1)

Die Gewässer, die zwischen dem 6. und dem 10. südlichen Breitenkreis sowie östlich des 10. östlichen Längenkreises liegen. Ausgenommen sind die Gewässer der Kongomündung (Zaire), d. h. die Gewässer, die nordöstlich einer Linie liegen, die von Punta do Padrao (6°04′36″ S 12°19′48″ O) zu dem Punkt bei 6°00′ S 12°00′ O verläuft.

b)
Bereich Kap Salinas (Bereich 47.1.2)

Die Gewässer, die zwischen dem 10. südlichen Breitenkreis und dem 15. südlichen Breitenkreis und östlich des 10. östlichen Längenkreises liegen.

c)
Bereich Cunene (Bereich 47.1.3)

Die Gewässer, die zwischen dem 15. südlichen Breitenkreis und dem 20. südlichen Breitenkreis und östlich des 10. östlichen Längenkreises liegen.

d)
Bereich Kap Cross (Bereich 47.1.4)

Die Gewässer, die zwischen dem 20. südlichen Breitenkreis und dem 25. südlichen Breitenkreis und östlich des 10. östlichen Längenkreises liegen.

e)
Bereich Oranjefluß (Bereich 47.1.5)

Die Gewässer, die zwischen dem 25. südlichen Breitenkreis und dem 30. südlichen Breitenkreis und östlich des 10. östlichen Längenkreises liegen.

f)
Bereich Kap der Guten Hoffnung (Bereich 47.1.6)

Die Gewässer, die zwischen dem 30. südlichen Breitenkreis und dem 40. südlichen Breitenkreis und zwischen dem 10. östlichen Längenkreis und dem 20. östlichen Längenkreis liegen).

Untergebiet Küste Agulhas (Untergebiet 47.2)

a)
Bereich Mittlere Agulhas (Bereich 47.2.1)

Die Gewässer, die nördlich des 40. südlichen Breitenkreises und zwischen dem 20. östlichen Längenkreis und dem 25. östlichen Längenkreis liegen.

b)
Bereich Östliche Agulhas (Bereich 47.2.2)

Die Gewässer, die nördlich des 40. südlichen Breitenkreises und zwischen dem 25. östlichen Längenkreis und dem 30. östlichen Längenkreis liegen.

Untergebiet Südlicher Atlantik (Untergebiet 47.3)

Die Gewässer, die zwischen dem 40. südlichen Breitenkreis und dem 50. südlichen Breitenkreis sowie zwischen dem 10. östlichen Längenkreis und dem 30. östlichen Längenkreis liegen.

Untergebiet Tristan da Cunha (Untergebiet 47.4)

Die Gewässer, die zwischen dem 20. südlichen Breitenkreis und dem 50. südlichen Breitenkreis sowie zwischen dem 20. westlichen Längenkreis und dem 10. östlichen Längenkreis liegen.

Untergebiet St. Helena und Ascensión (Untergebiet 47.5)

Die Gewässer, die zwischen dem 6. südlichen Breitenkreis und dem 20. südlichen Breitenkreis sowie zwischen dem 20. westlichen Längenkreis und dem 10. östlichen Längenkreis liegen.

WESTLICHER INDISCHER OZEAN (Fischereigebiet 51)

Der Westliche Indische Ozean umfaßt im allgemeinen:
a)
das Rote Meer,
b)
den Golf von Aden,
c)
den Persischen Golf,
d)
das Arabische Meer,
e)
den Teil des Indischen Ozeans, einschließlich der Straße von Mosambik, der zwischen dem 30. östlichen Längenkreis und dem 80. östlichen Längenkreis sowie nördlich der Linie der antarktischen Konvergenz liegt, einschließlich der Gewässer um Sri Lanka.
Anhang 3E zeigt die Grenzen und Untergebiete des Westlichen Indischen Ozeans (Fischereigebiet 51) auf. Für den Westlichen Indischen Ozean werden die folgenden Grenzen definiert:

Die Abgrenzung zum Mittelmeer: die nördliche Einfahrt in den Suezkanal.

Die westliche Meeresabgrenzung: eine Linie, die an der Ostküste Afrikas bei 30°00′ O beginnt und genau nach Süden zum 45. südlichen Breitenkreis verläuft.

Die östliche Meeresabgrenzung: eine Kursgleiche, die an der Südküste Indiens (Point Calimere) beginnt und von da in nordöstlicher Richtung zu einem Punkt bei 82°00′ O 11°00′ N verläuft, von dort genau nach Osten zum 85. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Süden zum 3. nördlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen zum 80. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Süden zum 45. südlichen Breitenkreis.

Die südliche Abgrenzung: eine Linie, die entlang dem 45. Breitenkreis von 30°00′ O nach 80°00′ O verläuft.

Der Westliche Indische Ozean wird wie folgt untergliedert:

Untergebiet Rotes Meer (Untergebiet 51.1)

Nördliche Grenze: die nördliche Einfahrt zum Suezkanal.

Südliche Grenze: eine Kursgleiche, die von der Grenze zwischen Äthiopien und der Republik Dschibuti an der Küste Afrikas über die Öffnung des Roten Meers zur Grenze zwischen der ehemaligen Arabischen Republik Jemen und der ehemaligen Demokratischen Volksrepublik Jemen auf der Arabischen Halbinsel führt.

Untergebiet Golf (Untergebiet 51.2)

Die Öffnung des Golfs wird von einer Linie begrenzt, die an der nördlichen Spitze der Halbinsel Musandam beginnt und von dort genau nach Osten zur Küste Irans verläuft.

Untergebiet Westliches Arabisches Meer (Untergebiet 51.3)

Die östliche und die südliche Grenze sind eine Linie, die von der Grenze zwischen Iran und Irak an der Küste Asiens genau nach Süden zum 20. nördlichen Breitenkreis verläuft; von dort genau nach Osten zum 65. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Süden zum 10. nördlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen zur Küste Afrikas; die anderen Grenzen im Meer sind die gemeinsamen Grenzen mit den Untergebieten 51.1 und 51.2 (siehe oben).

Untergebiet Östliches Arabisches Meer, Lakkadiven und Sri Lanka (Untergebiet 51.4)

Die Grenze im Meer entspricht einer Linie, die von der Küste Asiens an der Grenze zwischen Iran und Irak beginnt und von dort genau nach Süden zum 20. nördlichen Breitenkreis verläuft; von dort genau nach Osten zum 65. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Süden zum 10. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Osten zum 80. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zum 3. nördlichen Breitenkreis; von dort genau nach Osten zum 85. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zum 11. nördlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen zum 82. östlichen Längenkreis; von dort entlang einer Kursgleichen in südwestlicher Richtung zur Südostküste Indiens.

Untergebiet Somalia, Kenia und Tansania (Untergebiet 51.5)

Eine Linie, die an der Küste Somalias bei 10°00′ N beginnt und genau nach Osten zum 65. östlichen Längenkreis verläuft; von dort genau nach Süden zum 10. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen zum 45. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Süden zum Breitenkreis 10°28′ S; von dort genau nach Westen zur Ostküste Afrikas zwischen dem Ras Mwambo (im Norden) und dem Dorf Mwambo (im Süden).

Untergebiet Madagaskar und Straße von Mosambik (Untergebiet 51.6)

Eine Linie, die an der Ostküste Afrikas zwischen dem Ras Mwambo (im Norden) und dem Dorf Mwambo (im Süden) an einem Punkt 10°28′ S beginnt und genau nach Osten entlang dem 45. östlichen Längenkreis verläuft; von dort genau nach Norden zum 10. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Osten zum 55. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Süden zum 30. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen zum 40. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zur Küste Mosambiks.

Untergebiet Ozean (Westlicher Indischer Ozean) (Untergebiet 51.7)

Eine Linie, die an einem Punkt 10°00′ S 55°00′ O beginnt und von dort genau nach Osten zum 80. östlichen Längenkreis verläuft; von dort genau nach Süden zum 45. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Westen zum 40. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zum 30. südlichen Breitenkreis; von dort genau nach Osten zum 55. östlichen Längenkreis; von dort genau nach Norden zum Ausgangspunkt auf dem 10. südlichen Breitenkreis.

Untergebiet Mosambik (Untergebiet 51.8)

Das Untergebiet umfaßt die Gewässer, die nördlich des 45. südlichen Breitenkreises und zwischen dem 30. östlichen Längenkreis und dem 40. östlichen Längenkreis liegen. Dieses Untergebiet wird in zwei Bereiche unterteilt:

Bereich Marion-Edward (Bereich 51.8.1)

Die Gewässer, die zwischen dem 40. südlichen Breitenkreis und dem 50. südlichen Breitenkreis sowie zwischen dem 30. östlichen Längenkreis und dem 40. östlichen Längenkreis liegen.

Bereich Sambesi (Bereich 51.8.2)

Die Gewässer, die nördlich des 40. südlichen Breitenkreises und zwischen dem 30. östlichen Längenkreis und dem 40. östlichen Längenkreis liegen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.