Artikel 11 VO (EG) 95/3051

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 1996.

Abweichend von Absatz 1 gilt diese Verordnung erst ab dem 31. Dezember 1997 für nach griechischem Recht errichtete Unternehmen, deren Hauptniederlassung in Griechenland liegt und die in Griechenland registrierte und unter griechischer Flagge fahrende Ro-Ro-Fähren im Linienverkehr ausschließlich zwischen Häfen in Griechenland betreiben.

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