Artikel 8 VO (EG) 95/992

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 1995 und während der gesamten Gültigkeitsdauer der Abkommen in Form eines Briefwechsels mit Norwegen, die mit den Beschlüssen 86/557/EWG bzw. 93/737/EG genehmigt wurden.

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