ANHANG VO (EG) 96/1082

BESTIMMUNG VON DER BETA-APO-8′-KAROTINSÄURE-ÄTHYLESTER IN BUTTERFETT UND BUTTER DURCH SPEKTROMETRIE

1.
Zweck und Anwendungsbereich

Die Methode beschreibt ein Verfahren für die quantitative Bestimmung von der Beta-Apo-8′-Karotinsäureäthylester (Apo-Karotin-Ester) in Butterfett und Butter. Ao-Karotin-Ester stellt die Summe aller Stoffe in einem Extrakt von Proben dar, die unter den in der Methode dargestellten Bedingungen gewonnen werden und Licht bei 440 nm absorbieren. Die Methode gilt für die unter der Verordnung (EWG) Nr. 570/88 eingegangenen Proben.

2.
Prinzip

Das Butterfett wird in Leichtbenzin gelöst und die Absorbanz bei 440 nm gemessen. Der Apo-Karotin-Ester-Gehalt wird im Vergleich zu einem externen Standard bestimmt.

3.
Geräte

3.1.
Maßpipetten mit Fassungsvermögen von 0,25, 0,50, 0,75 und 1,0 ml
3.2.
Spektrophotometer — geeignet für die Verwendung bei 440 nm (und 447-449 nm), ausgestattet mit Zellen mit optischer Weglänge von 1 cm
3.3.
Eichkolben z. B. 20 ml und 100 ml

4.
Reagenzien

Alle Reagenzien haben anerkannte Analysequalität aufzuweisen.

4.1. Apo-Karotin-Ester-Suspension (ungefähr 20 %)

4.1.1. Der Gehalt der Suspension ist wie folgt zu bestimmen: Rund 400 mg werden genau in einen 100-ml-Eichkolben gewogen und in Benzin (4.2) aufgelöst, bis zur Marke mit Benzin auffüllen. 5,0 ml dieser Lösung auf 100 ml mit Benzin auffüllen (Lösung A). 5,0 ml der Lösung A auf 100 ml mit Benzin auffüllen. Die Absorbanz bei 447-449 nm messen (Das Maximum im Vergleich zu Benzin unter Verwendung von 1-cm-Zellen als Blindprobe messen).
Apo-Karotin-Ester-Gehalt (%)=
Amax · 40 000A · 2 550
max=
Absorbanz der Eichlösung
A=
Gewicht der Probe (g)
2550=
Bezugswert A (1 %, 1 cm)
Die Reinheit der Suspension beträgt P (%).

Anmerkung:

 Apo-Karotin-Ester-Suspension ist empfindlich gegenüber Luft, Hitze und Licht. In der ungeöffneten Originalverpackung (unter Stickstoffsiegel) und an kühlem Platz kann sie rund 12 Monate aufbewahrt werden. Nach Öffnung ist der Inhalt innerhalb kurzer Zeit zu verwenden.

4.1.2. Apo-Karotin-Ester-Standardlösung, ungefähr 0,2 mg/ml Auf 0,1 mg genau 0,100 g Apo-Karotin-Ester-Suspension (4.1.1) (Wg) abwiegen, in Benzin (4.2) auflösen, mengenmäßig in einen 100-ml-Eichkolben geben und bis zur Marke mit Benzin auffüllen. Diese Lösung enthält (W.P)/100 mg/ml Apo-Karotin-Ester.

Anmerkung:

 Die Lösung muß kühl und dunkel aufbewahrt werden. Unverwendete Lösung nach einem Monat beseitigen.

4.2. Benzin (40-60 °C)

4.3. Natriumsulfat, wasserfrei, Granulat, zuvor bei 102 °C zwei Stunden getrocknet

5.
Verfahren

5.1.
Vorbereitung der Probe

5.1.1. Butterfett Die Probe in einem Ofen bei rund 45 °C schmelzen.

5.1.2. Butter Probe in einem Ofen bei rund 45 °C schmelzen und einen repräsentativen Anteil durch einen Filter mit rund 10 g wasserfreiem Natriumsulfat (4.3) filtern; diese Vorgänge erfolgen unter Abschirmung von starkem natürlichem oder künstlichem Licht und ständiger Temperatur von 45 °C. Eine geeignete Menge Butterfett aufnehmen.

5.2.
Bestimmung

Auf 1 mg genau rund 1 g Butterfett (oder extrahiertes Butterfett (5.1.2)), (mg) abwiegen. Mengenmäßig in einen 20-ml (Vml)-Eichkolben unter Verwendung von Benzin (4.2) geben und bis zur Marke auffüllen, gründlich vermischen. Eine Stichprobe auf eine 1-cm-Zelle bringen und die Absorbanz bei 440 nm im Vergleich zur Benzinblindprobe messen. Die Konzentration des Apo-Karotin-Esters in der Lösung wird durch Vergleich mit der Eichkurve (C μg/ml) gewonnen.

5.3.
Eichkurve

0, 0,25, 0,5, 0,75 und 1,0 ml Apo-Karotin-Ester-Standardlösung (4.1.2) in fünf 100-ml-Eichkolben pipettieren. Das Volumen mit Benzin (4.2) auffüllen und vermischen. Die ungefähren Konzentrationen der Lösungen liegen zwischen 0 bis 2 μg/ml und werden im Vergleich zur Konzentration der Standardlösung (4.1.2) (W.P)/100 mg/ml genau berechnet. Die Absorbanzen bei 440 nm im Vergleich zur Benzinblindprobe (4.2) messen. Die Absorbanzwerte auf der y-Achse und die jeweiligen Apo-Karotin-Ester-Konzentrationen auf der x-Achse eintragen.

6.
Berechnung der Ergebnisse

6.1.
Der Apo-Karotin-Estergehalt, ausgedrückt als mg/kg des Erzeugnisses wird durch folgende Formel wiedergegeben:

    Butterfett (C.V)/m,

    Butter 0,82 (C.V)/m,

    dabei ist

    C=
    = Apo-Karotin-Estergehalt in μg/ml von der Eichkurve (5.3) abzulesen, wobei
    m=
    = Masse (g) der Versuchsprobe (5.2),
    0,82=
    = Berichtigungsfaktor für den Butterfettgehalt der Butter.

7.
Genauigkeit der Methode

7.1.
Wiederholbarkeit

7.1.1. Butteranalyse Der Unterschied zwischen den Ergebnissen zweier möglichst fast zeitgleicher Bestimmungen durch denselben Analysten unter Verwendung der gleichen Geräte und an identischem Versuchsmaterial darf 1,4 mg/kg nicht überschreiten.

7.1.2. Analyse des Butterfetts Der Unterschied zwischen den Ergebnissen zweier möglichst zeitgleicher Bestimmungen durch denselben Analysten unter Verwendung der gleichen Geräte an identischem Versuchsmaterial darf 1,6 mg/kg nicht überschreiten.

7.2.
Reproduzierbarkeit

7.2.1. Butteranalyse Der Unterschied zwischen den Ergebnissen zweier Bestimmungen von Analysten in unterschiedlichen Laboratorien unter Verwendung unterschiedlicher Geräte an identischem Versuchsmaterial darf 4,7 mg/kg nicht überschreiten.

7.2.2. Analyse von Butterfett Der Unterschied zwischen den Ergebnissen zweier Bestimmungen durch Analysten in unterschiedlichen Laboratorien unter Verwendung unterschiedlicher Geräte an identischem Versuchsmaterial darf 5,3 mg/kg nicht überschreiten.

7.3. Herkunft der Präzisionsdaten Die Präzisionsdaten entstammen einem 1995 unter Beteiligung von elf Laboratorien und zwölf gekennzeichneten Proben (sechs Blindduplikate) für Butter und 12 gekennzeichneten Proben (sechs Blindduplikate) für Butterfett durchgeführten Versuch.

8.
Toleranzgrenzen

8.1. Zur Prüfung der richtigen Kennzeichnung des Erzeugnisses sind dem gekennzeichneten Erzeugnis drei Proben zu entnehmen.

8.2.
Butter

8.2.1. Der Beimischungsanteil für Butter unter Berücksichtigung der Hintergrundabsorption beträgt 22 mg/kg.

8.2.2.  Die bei der Analyse der drei Proben des Erzeugnisses erzielten Ergebnisse werden zur Kontrolle der Kennzeichnungsstoff-Beimischungsquote und der Kennzeichnungsstoffreinheit verwendet, wobei das niedrigste Ergebnis mit folgenden Grenzwerten (kritische Differenz für einen 95 %-Vertrauensbereich (CrD95-Wert)) verglichen wird:

18,0 mg/kg (95 % der Beimischungsmindestquote),

13,0 mg/kg (70 % der Beimischungsmindestquote).

Es wird die Kennzeichnungsmittelkonzentration der Probe mit dem niedrigsten Ergebnis, das man durch Interpolierung zwischen 18,0 mg/kg und 13,0 mg/kg erhält, verwendet.

8.3.
Butterfett

8.3.1. Der Beimischungsanteil für Butterfett unter Berücksichtigung der Hintergrundabsorption beträgt 24 mg/kg.

8.3.2.  Die bei der Analyse der drei Proben des Erzeugnisses erzielten Ergebnisse werden zur Kontrolle der Kennzeichnungsstoff-Beimischungsquote und der Kennzeichnungsstoffreinheit verwendet, wobei das niedrigste Ergebnis mit folgenden Grenzwerten (kritische Differenz für einen 95 %-Vertrauensbereich (CrD95-Wert)) verglichen wird:

20,0 mg/kg (95 % der Beimischungsmindestquote),

14,0 mg/kg (70 % der Beimischungsmindestquote).

Es wird die Kennzeichnungsmittelkonzentration der Probe mit dem niedrigsten Ergebnis, das man durch Interpolierung zwischen 20,0 mg/kg und 14,0 mg/kg erhält, verwendet.

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