ANHANG Ia VO (EG) 96/1749

Der Erfassungsbereich des HVPI umfaßt folgende Kategorien der COICOP/HVPI:
Code Überschriften der COICOP/HVPI Anfänglicher Erfassungsbereich Januar 1997 Ergänzung Dezember 1999 Ausgenommen
01 NAHRUNGSMITTEL UND ALKOHOLFREIE GETRÄNKE
01.1 Nahrungsmittel
01.1.1 Brot und Getreideerzeugnisse vollständig
01.1.2 Fleisch vollständig
01.1.3 Fisch vollständig
01.1.4 Molkereiprodukte, Käse, Eier vollständig
01.1.5 Öle und Fette vollständig
01.1.6 Obst vollständig
01.1.7 Gemüse, einschließlich Kartoffeln und Knollengewächse vollständig
01.1.8 Zucker, Konfitüren, Honig, Sirup, Schokolade und Süßwaren vollständig
01.1.9 Nahrungsmittel, a.n.g. vollständig
01.2 Alkoholfreie Getränke
01.2.1 Kaffee, Tee, Kakao vollständig
01.2.2 Mineralwasser, Limonaden und Säfte vollständig
02 ALKOHOLISCHE GETRÄNKE UND TABAK
02.1 Alkoholische Getränke
02.1.1 Branntweine vollständig
02.1.2 Wein vollständig
02.1.3 Bier vollständig
02.2 Tabak
02.2.1 Tabak vollständig
02.3 Betäubungsmittel
02.3.1 Betäubungsmittel ausgenommen
03 BEKLEIDUNG UND SCHUHE
03.1 Bekleidung
03.1.1 Bekleidungsstoffe vollständig
03.1.2 Bekleidung vollständig
03.1.3 Sonstige Bekleidungsartikel und Zubehör vollständig
03.1.4 Ausbesserung und Miete von Bekleidung vollständig
03.2 Schuhe
03.2.1 Schuhe vollständig
03.2.2 Reparatur und Miete von Schuhen vollständig
04 WOHNUNG, WASSER, ELEKTRIZITÄT, GAS UND ANDERE BRENNSTOFFE
04.1 Tatsächlich gezahlte Mieten
04.1.1 Von den Mietern tatsächlich gezahlte Mieten teilweise (1) vollständig (2)
04.1.2 Sonstige tatsächlich gezahlte Mieten teilweise (1) vollständig (2)
04.2 Unterstellte Mieten
04.2.1 Unterstellte Mieten für Eigentümerwohnungen ausgenommen (3)
04.2.2 Sonstige unterstellte Mieten ausgenommen (3)
04.3 Regelmäßige Instandhaltung und Reparatur der Wohnung
04.3.1 Erzeugnisse für die regelmäßige Instandhaltung und Reparatur der Wohnung vollständig (4)
04.3.2 Dienstleistungen für die regelmäßige Instandhaltung und Reparatur der Wohnung vollständig (4)
04.4 Sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung
04.4.1 Abfallbeseitigung teilweise (5) vollständig (6)
04.4.2 Abwasserbeseitigung teilweise (5) vollständig (6)
04.4.3 Wasserversorgung teilweise (5) vollständig (6)
04.4.4 Sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung, a.n.g. vollständig
04.5 Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe
04.5.1 Elektrizität vollständig
04.5.2 Gas vollständig
04.5.3 Flüssige Brennstoffe vollständig
04.5.4 Feste Brennstoffe vollständig
04.5.5 Warmes Wasser, Dampf und Eis vollständig
05 INNENAUSSTATTUNG, HAUSHALTSGERÄTE UND -GEGENSTÄNDE, LAUFENDE INSTANDHALTUNG DES GEBÄUDES
05.1 Möbel, Innenausstattung, Teppiche und andere Bodenbeläge und Reparaturen
05.1.1 Möbel und Innenausstattung vollständig
05.1.2 Teppiche und andere Bodenbeläge vollständig
05.1.3 Reparatur von Möbeln, Innenausstattung und Bodenbelägen vollständig
05.2 Heimtextilien
05.2.1 Heimtextilien vollständig
05.3 Heiz- und Kochgeräte, Kühlschränke, Waschmaschinen u. ä., einschließlich Installation und Reparaturen
05.3.1 Elektrische und andere Großgeräte vollständig
05.3.2 Elektrische Kleingeräte vollständig
05.3.3 Reparatur von Haushaltsgeräten vollständig
05.4 Glaswaren, Tafelgeschirr und Haushaltsgeräte
05.4.1 Glaswaren, Tafelgeschirr und Haushaltsgeräte vollständig
05.5 Werkzeuge und Gegenstände für Haus und Garten
05.5.1 Großgeräte und -gegenstände vollständig
05.5.2 Kleingeräte und verschiedenes Zubehör vollständig
05.6 Waren und Dienstleistungen für die laufende Haushaltsführung
05.6.1 Kurzlebige Haushaltswaren vollständig
05.6.2 Häusliche Dienste und Heimpflegedienste vollständig
06 GESUNDHEITSPFLEGE
06.1 Medizinische Erzeugnisse, Mittel und Geräte
06.1.1 Medizinische Erzeugnisse, Mittel und Geräte teilweise (7) vollständig (8)
06.2 Ambulante Dienstleistungen
06.2.1 Ärztliche Dienstleistungen vollständig (8)
06.2.2 Zahnärztliche Dienstleistungen vollständig (8)
06.2.3 Nichtmedizinische Dienstleistungen vollständig (8)
06.3 Krankenhausdienstleistungen
06.3.1 Krankenhausdienstleistungen (9)
07 VERKEHR
07.1 Kauf von Fahrzeugen
07.1.1A Neue Kraftfahrzeuge vollständig
07.1.1B Gebrauchte Kraftfahrzeuge vollständig
07.1.2 Motorräder vollständig
07.1.3 Fahrräder vollständig
07.2 Betrieb von individuellen Verkehrsmitteln
07.2.1 Ersatzteile und Zubehör vollständig
07.2.2 Kraft- und Schmierstoffe vollständig
07.2.3 Wartung und Reparaturen vollständig
07.2.4 Sonstige Dienstleistungen im Hinblick auf individuelle Verkehrsmittel vollständig (10)
07.3 Verkehrsdienstleistungen
07.3.1 Schienenpersonenverkehr vollständig
07.3.2 Straßenpersonenverkehr vollständig
07.3.3 Luftpersonenverkehr vollständig
07.3.4 Personenverkehr zur See und auf Binnenwasserstraßen vollständig
07.3.5 Sonstige gekaufte Verkehrsdienstleistungen vollständig
07.3.6 Kombinierte Fahrkarten vollständig (11)
08 NACHRICHTENÜBERMITTLUNG
08.1 Nachrichtenübermittlung
08.1.1 Postdienstleistungen vollständig
08.1.2 Telefon- und Telefaxgeräte vollständig
08.1.3 Telefon-, Telegrafie- und Telefaxdienstleistungen vollständig
09 FREIZEIT UND KULTUR
09.1 Geräte und Zubehör für Audiovision, Fotografie und Datenverarbeitung, einschließlich Reparaturen
09.1.1 Empfangs-, Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild vollständig
09.1.2 Fotografische und kinematografische Apparate, optische Geräte vollständig
09.1.3 Datenverarbeitungsgeräte vollständig
09.1.4 Aufzeichnungsgeräte für Bild und Ton vollständig
09.1.5 Reparatur von Geräten und Zubehör für Audiovision, Fotografie und Datenverarbeitung vollständig
09.2 Sonstige wichtige Gebrauchsgüter für Freizeit und Kultur
09.2.1 Sonstige wichtige Gebrauchsgüter für Freizeit und Kultur vollständig
09.2.2 Reparatur von sonstigen wichtigen Gebrauchsgütern für Freizeit und Kultur vollständig
09.3 Sonstige Freizeitartikel und -geräte; Pflanzen, Garten und Haustiere
09.3.1 Spiele und Spielwaren, Hobbybedarf, Sportgeräte, Campingausrüstungen und Ausrüstungen für die Erholung in der freien Natur vollständig
09.3.2 Gartenarbeit vollständig
09.3.3 Haustiere vollständig
09.4 Freizeit- und Kulturdienstleistungen
09.4.1 Sport- und Kulturdienstleistungen vollständig (12)
09.4.2 Kulturdienstleistungen vollständig (13)
09.4.3 Glücksspiele ausgenommen
09.5 Zeitungen, Bücher und Schreibwaren
09.5.1 Bücher teilweise (14) vollständig (15)
09.5.2 Zeitungen und Zeitschriften vollständig
09.5.3 Sonstige Druckprodukte vollständig
09.5.4 Schreibwaren und Zeichenmaterial teilweise (14) vollständig (15)
09.6 Pauschalreisen
9.6.1 Pauschalreisen vollständig
10 UNTERRICHTSWESEN
10.1 Unterrichtsdienstleistungen
10.1.1 Elementar- und Primärbereich vollständig (15)
10.1.2 Sekundarbereich vollständig (15)
10.1.3 Tertiärer Bereich vollständig (15)
10.1.4 Bereich nicht zu klassifizieren teilweise (16) vollständig (15)
11 HOTELS, GASTSTÄTTEN UND RESTAURANTS
11.1 Verpflegungsdienstleistungen
11.1.1 Restaurants und Gaststätten vollständig
11.1.2 Kantinen teilweise (14) vollständig (15)
11.2 Dienstleistungen des Beherbergungsgewerbes
11.2.1 Dienstleistungen des Beherbergungsgewerbes teilweise (14) vollständig (15)
12 SONSTIGE WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
12.1 Körperpflege
12.1.1 Friseursalons, Kosmetiksalons vollständig
12.1.2 Geräte, Artikel, Erzeugnisse für die Körperpflege vollständig
12.1.3 Dienstleistungen für die Körperpflege, a.n.g. ausgenommen
12.2 Persönliche Gebrauchsgegenstände, a.n.g.
12.2.1 Schmuck und Uhren vollständig
12.2.2 Sonstige persönliche Gebrauchsgegenstände vollständig
12.3 Sozialschutz
12.3.1 Sozialschutzdienstleistungen teilweise (17)
12.4 Versicherungen
12.4.1 Lebensversicherungen ausgenommen
12.4.2 Versicherungen im Zusammenhang mit der Wohnung teilweise (18) vollständig (19)
12.4.3 Versicherungen im Zusammenhang mit der Gesundheit vollständig (20)(21)
12.4.4 Versicherungen im Zusammenhang mit Verkehr teilweise (22) vollständig (23)(21)
12.4.5 Sonstige Versicherungen vollständig (24)(21)
12.5 Finanzdienstleistungen, a.n.g.
12.5.1 Finanzdienstleistungen, a.n.g. teilweise (25) vollständig (26)
12.5.2 FISIM ausgenommen
12.6 Sonstige Dienstleistungen, a.n.g.
12.6.1 Sonstige Dienstleistungen, a.n.g. vollständig (27)

Fußnote(n):

(1)

Bezieht sich auf die übliche Praxis beim nationalen Verbraucherpreisindex.

(2)

Betrifft alle von Mietern tatsächlich gezahlten Mieten, d. h. die Mieten, die der Mieter an den Vermieter zahlt, unabhängig davon, ob der Mieter Sozialleistungen von staatlichen Stellen erhält (einschließlich Leistungen, die zugunsten des Mieters direkt an den Vermieter gehen); siehe auch Anhang Ib Nummer 12 Buchstabe b).

(3)

Damit ist noch nichts über die Erfassung der allgemeinen Kosten für Eigentümerwohnungen ausgesagt.

(4)

Betrifft Ausgaben von Mietern und Eigenheimbesitzern für Material und Dienstleistungen für kleinere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten; nach einem Beschluß über die Behandlung von Eigentümerwohnungen muß die Erfassung dieser Kategorien möglicherweise auf Ausgaben für größere Ausstattungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sowie auf Aus- und Umbauarbeiten an der Wohnung ausgeweitet werden, die von Mietern normalerweise nicht übernommen werden; siehe auch Anhang Ib Nummern 4 und 15.

(5)

Betrifft verbrauchsabhängige Ausgaben.

(6)

Betrifft einzeln zu ermittelnde Kosten für spezielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung unabhängig davon, ob die Verbraucher dem Verbrauch entsprechend bezahlen, ohne Ausgaben für Dienstleistungen, die aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt werden; siehe auch Anhang Ib Nummern 9 und 29.

(7)

Betrifft Waren der Gesundheitspflege außerhalb des Sozialversicherungssystems.

(8)

Vollständige Erfassung bezieht sich auf den Teil der Ausgaben für Waren und Dienstleistungen der Gesundheitspflege (andere als ambulante Krankenhausleistungen), die vom Verbraucher bezahlt und nicht vom Staat, von der Sozialversicherung oder einer privaten Organisation ohne Erwerbszweck erstattet werden; siehe Anhang Ib Nummer 12 Buchstabe a) und methodische Einzelheiten der Einbeziehung, die in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates spezifiziert werden.

(9)

Die methodischen Einzelheiten und der Zeitplan für die Einbeziehung werden in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates spezifiziert.

(10)

Erfaßt werden Führerscheine, Verkehrstauglichkeitstests, Mitgliedsbeiträge für Kraftfahrerorganisationen, Benutzungsgebühren für Brücken, Tunnel, Fähren, Autobahnen; nicht erfaßt werden Genehmigungen für den Besitz oder die Nutzung von Fahrzeugen; siehe auch Anhang Ib Nummern 9, 18 und 19 Buchstabe b).

(11)

Betrifft Fahrkarten, die für zwei oder mehr Verkehrsmittel gelten, ohne daß die Ausgaben den einzelnen Verkehrsmitteln zugeordnet werden können.

(12)

Erfaßt werden Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitneßcenter, außerdem Zahlungen für Jagd- und Angelscheine, wenn der Staat die Ausgabe von Lizenzen dazu verwendet, regulierend einzugreifen; siehe auch Anhang Ib Nummern 9 und 19 Buchstabe b).

(13)

Erfaßt werden Eintrittsgelder für Museen und Benutzungsgebühren für Bibliotheken, Rundfunk- und Fernsehgebühren; siehe auch Anhang Ib Nummern 9 und 10.

(14)

Waren und Dienstleistungen für Unterrichtszwecke werden nur dann erfaßt, wenn sie vollständig von den Verbrauchern bezahlt werden.

(15)

Vollständige Erfassung bezieht sich auf den Teil der Ausgaben für Waren und Dienstleistungen für Unterrichtszwecke, der vom Verbraucher bezahlt und nicht vom Staat, von der Sozialversicherung oder einer privaten Organisation ohne Erwerbszweck erstattet wird; siehe auch Anhang Ib Nummer 12 Buchstabe a) und methodische Einzelheiten der Einbeziehung, die in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates spezifiziert werden.

(16)

Betrifft Computerkurse, Sprachkurse, Schreibmaschinenkurse usw., die vollständig vom Verbraucher bezahlt werden.

(17)

Betrifft Krippen, Kindertagesstätten, Spielschulen und Kindergärten, deren Besuch nicht obligatorisch ist; erfaßt wird nur der Teil der Ausgaben, der vom Verbraucher bezahlt und nicht vom Staat, von der Sozialversicherung oder einer privaten Organisation ohne Erwerbszweck erstattet wird; siehe auch Anhang Ib Nummer 12 Buchstabe a); für andere Positionen unter Code 12.3.1 wie Altenheime, Behindertenschulen, Reinigungsdienste und Essensdienste gilt die gleiche Regelung, die in Fußnote 18 beschrieben wurde.

(18)

Betrifft Dienstleistungsentgelte für Hausratversicherungen.

(19)

Betrifft die von Eigenheimbesitzern und Mietern gezahlten Dienstleistungsentgelte für Versicherungen, die üblicherweise von Mietern gegen Feuer, Diebstahl, Wasserschäden usw. abgeschlossen werden; siehe auch Anhang Ib Nummern 7, 8 und 24; nach einem Beschluß über die Behandlung von Eigentümerwohnungen muß die Erfassung dieser Kategorien möglicherweise ausgeweitet werden auf die von Eigenheimbesitzern gezahlten Dienstleistungsentgelte für Versicherungen für die Wohnung, die üblicherweise von Vermietern übernommen werden.

(20)

Betrifft Dienstleistungsentgelte für private Kranken- und Unfallversicherungen; siehe auch Anhang Ib Nummern 7, 8 und 24 und methodische Einzelheiten der Einbeziehung in Kategorie „06 Gesundheitspflege” , die in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates spezifiziert werden.

(21)

Die methodischen Einzelheiten und der Zeitplan für die Einbeziehung werden in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates spezifiziert. Die Umsetzung kann für einen früheren Zeitpunkt vorgesehen werden.

(22)

Betrifft Dienstleistungsentgelte für Versicherungen im Zusammenhang mit Personenbeförderungsmitteln.

(23)

Betrifft Dienstleistungsentgelte im Zusammenhang mit Personenbeförderungsmitteln für Reise- und Reisegepäckversicherungen; siehe auch Anhang Ib Nummern 7, 8 und 24.

(24)

Betrifft Dienstleistungsentgelte für Haftpflichtversicherungen für Personen- und Sachschäden, die nicht durch den Betrieb von Personenbeförderungsmitteln verursacht wurden; siehe auch Anhang Ib Nummern 7, 8 und 24.

(25)

Betrifft Bankdienstleistungsentgelte, die nicht als Anteil des Transaktionswertes angegeben werden.

(26)

Betrifft Finanzdienstleistungen einschließlich Bankdienstleistungen; nicht erfaßt werden Dienstleistungsentgelte für private und öffentliche Pensionskassen, die eine Art Lebensversicherung für bestimmte Personengruppen darstellen, sowie Zinszahlungen; siehe auch Anhang Ib Nummern 21 und 23.

(27)

Erfaßt werden Gebühren für das Ausstellen von Pässen, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden und Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände, wenn sie als Zahlungen für die erbrachten Dienstleistungen angesehen werden können; siehe Anhang Ib Nummern 9 und 19.

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