ANHANG Ia VO (EG) 96/1749
Code | Überschriften der COICOP/HVPI | Anfänglicher Erfassungsbereich Januar 1997 | Ergänzung Dezember 1999 | Ausgenommen |
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01 | NAHRUNGSMITTEL UND ALKOHOLFREIE GETRÄNKE | |||
01.1 | Nahrungsmittel | |||
01.1.1 | Brot und Getreideerzeugnisse | vollständig | ||
01.1.2 | Fleisch | vollständig | ||
01.1.3 | Fisch | vollständig | ||
01.1.4 | Molkereiprodukte, Käse, Eier | vollständig | ||
01.1.5 | Öle und Fette | vollständig | ||
01.1.6 | Obst | vollständig | ||
01.1.7 | Gemüse, einschließlich Kartoffeln und Knollengewächse | vollständig | ||
01.1.8 | Zucker, Konfitüren, Honig, Sirup, Schokolade und Süßwaren | vollständig | ||
01.1.9 | Nahrungsmittel, a.n.g. | vollständig | ||
01.2 | Alkoholfreie Getränke | |||
01.2.1 | Kaffee, Tee, Kakao | vollständig | ||
01.2.2 | Mineralwasser, Limonaden und Säfte | vollständig | ||
02 | ALKOHOLISCHE GETRÄNKE UND TABAK | |||
02.1 | Alkoholische Getränke | |||
02.1.1 | Branntweine | vollständig | ||
02.1.2 | Wein | vollständig | ||
02.1.3 | Bier | vollständig | ||
02.2 | Tabak | |||
02.2.1 | Tabak | vollständig | ||
02.3 | Betäubungsmittel | |||
02.3.1 | Betäubungsmittel | ausgenommen | ||
03 | BEKLEIDUNG UND SCHUHE | |||
03.1 | Bekleidung | |||
03.1.1 | Bekleidungsstoffe | vollständig | ||
03.1.2 | Bekleidung | vollständig | ||
03.1.3 | Sonstige Bekleidungsartikel und Zubehör | vollständig | ||
03.1.4 | Ausbesserung und Miete von Bekleidung | vollständig | ||
03.2 | Schuhe | |||
03.2.1 | Schuhe | vollständig | ||
03.2.2 | Reparatur und Miete von Schuhen | vollständig | ||
04 | WOHNUNG, WASSER, ELEKTRIZITÄT, GAS UND ANDERE BRENNSTOFFE | |||
04.1 | Tatsächlich gezahlte Mieten | |||
04.1.1 | Von den Mietern tatsächlich gezahlte Mieten | teilweise (1) | vollständig (2) | |
04.1.2 | Sonstige tatsächlich gezahlte Mieten | teilweise (1) | vollständig (2) | |
04.2 | Unterstellte Mieten | |||
04.2.1 | Unterstellte Mieten für Eigentümerwohnungen | ausgenommen (3) | ||
04.2.2 | Sonstige unterstellte Mieten | ausgenommen (3) | ||
04.3 | Regelmäßige Instandhaltung und Reparatur der Wohnung | |||
04.3.1 | Erzeugnisse für die regelmäßige Instandhaltung und Reparatur der Wohnung | vollständig (4) | ||
04.3.2 | Dienstleistungen für die regelmäßige Instandhaltung und Reparatur der Wohnung | vollständig (4) | ||
04.4 | Sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung | |||
04.4.1 | Abfallbeseitigung | teilweise (5) | vollständig (6) | |
04.4.2 | Abwasserbeseitigung | teilweise (5) | vollständig (6) | |
04.4.3 | Wasserversorgung | teilweise (5) | vollständig (6) | |
04.4.4 | Sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung, a.n.g. | vollständig | ||
04.5 | Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe | |||
04.5.1 | Elektrizität | vollständig | ||
04.5.2 | Gas | vollständig | ||
04.5.3 | Flüssige Brennstoffe | vollständig | ||
04.5.4 | Feste Brennstoffe | vollständig | ||
04.5.5 | Warmes Wasser, Dampf und Eis | vollständig | ||
05 | INNENAUSSTATTUNG, HAUSHALTSGERÄTE UND -GEGENSTÄNDE, LAUFENDE INSTANDHALTUNG DES GEBÄUDES | |||
05.1 | Möbel, Innenausstattung, Teppiche und andere Bodenbeläge und Reparaturen | |||
05.1.1 | Möbel und Innenausstattung | vollständig | ||
05.1.2 | Teppiche und andere Bodenbeläge | vollständig | ||
05.1.3 | Reparatur von Möbeln, Innenausstattung und Bodenbelägen | vollständig | ||
05.2 | Heimtextilien | |||
05.2.1 | Heimtextilien | vollständig | ||
05.3 | Heiz- und Kochgeräte, Kühlschränke, Waschmaschinen u. ä., einschließlich Installation und Reparaturen | |||
05.3.1 | Elektrische und andere Großgeräte | vollständig | ||
05.3.2 | Elektrische Kleingeräte | vollständig | ||
05.3.3 | Reparatur von Haushaltsgeräten | vollständig | ||
05.4 | Glaswaren, Tafelgeschirr und Haushaltsgeräte | |||
05.4.1 | Glaswaren, Tafelgeschirr und Haushaltsgeräte | vollständig | ||
05.5 | Werkzeuge und Gegenstände für Haus und Garten | |||
05.5.1 | Großgeräte und -gegenstände | vollständig | ||
05.5.2 | Kleingeräte und verschiedenes Zubehör | vollständig | ||
05.6 | Waren und Dienstleistungen für die laufende Haushaltsführung | |||
05.6.1 | Kurzlebige Haushaltswaren | vollständig | ||
05.6.2 | Häusliche Dienste und Heimpflegedienste | vollständig | ||
06 | GESUNDHEITSPFLEGE | |||
06.1 | Medizinische Erzeugnisse, Mittel und Geräte | |||
06.1.1 | Medizinische Erzeugnisse, Mittel und Geräte | teilweise (7) | vollständig (8) | |
06.2 | Ambulante Dienstleistungen | |||
06.2.1 | Ärztliche Dienstleistungen | vollständig (8) | ||
06.2.2 | Zahnärztliche Dienstleistungen | vollständig (8) | ||
06.2.3 | Nichtmedizinische Dienstleistungen | vollständig (8) | ||
06.3 | Krankenhausdienstleistungen | |||
06.3.1 | Krankenhausdienstleistungen (9) | |||
07 | VERKEHR | |||
07.1 | Kauf von Fahrzeugen | |||
07.1.1A | Neue Kraftfahrzeuge | vollständig | ||
07.1.1B | Gebrauchte Kraftfahrzeuge | vollständig | ||
07.1.2 | Motorräder | vollständig | ||
07.1.3 | Fahrräder | vollständig | ||
07.2 | Betrieb von individuellen Verkehrsmitteln | |||
07.2.1 | Ersatzteile und Zubehör | vollständig | ||
07.2.2 | Kraft- und Schmierstoffe | vollständig | ||
07.2.3 | Wartung und Reparaturen | vollständig | ||
07.2.4 | Sonstige Dienstleistungen im Hinblick auf individuelle Verkehrsmittel | vollständig (10) | ||
07.3 | Verkehrsdienstleistungen | |||
07.3.1 | Schienenpersonenverkehr | vollständig | ||
07.3.2 | Straßenpersonenverkehr | vollständig | ||
07.3.3 | Luftpersonenverkehr | vollständig | ||
07.3.4 | Personenverkehr zur See und auf Binnenwasserstraßen | vollständig | ||
07.3.5 | Sonstige gekaufte Verkehrsdienstleistungen | vollständig | ||
07.3.6 | Kombinierte Fahrkarten | vollständig (11) | ||
08 | NACHRICHTENÜBERMITTLUNG | |||
08.1 | Nachrichtenübermittlung | |||
08.1.1 | Postdienstleistungen | vollständig | ||
08.1.2 | Telefon- und Telefaxgeräte | vollständig | ||
08.1.3 | Telefon-, Telegrafie- und Telefaxdienstleistungen | vollständig | ||
09 | FREIZEIT UND KULTUR | |||
09.1 | Geräte und Zubehör für Audiovision, Fotografie und Datenverarbeitung, einschließlich Reparaturen | |||
09.1.1 | Empfangs-, Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild | vollständig | ||
09.1.2 | Fotografische und kinematografische Apparate, optische Geräte | vollständig | ||
09.1.3 | Datenverarbeitungsgeräte | vollständig | ||
09.1.4 | Aufzeichnungsgeräte für Bild und Ton | vollständig | ||
09.1.5 | Reparatur von Geräten und Zubehör für Audiovision, Fotografie und Datenverarbeitung | vollständig | ||
09.2 | Sonstige wichtige Gebrauchsgüter für Freizeit und Kultur | |||
09.2.1 | Sonstige wichtige Gebrauchsgüter für Freizeit und Kultur | vollständig | ||
09.2.2 | Reparatur von sonstigen wichtigen Gebrauchsgütern für Freizeit und Kultur | vollständig | ||
09.3 | Sonstige Freizeitartikel und -geräte; Pflanzen, Garten und Haustiere | |||
09.3.1 | Spiele und Spielwaren, Hobbybedarf, Sportgeräte, Campingausrüstungen und Ausrüstungen für die Erholung in der freien Natur | vollständig | ||
09.3.2 | Gartenarbeit | vollständig | ||
09.3.3 | Haustiere | vollständig | ||
09.4 | Freizeit- und Kulturdienstleistungen | |||
09.4.1 | Sport- und Kulturdienstleistungen | vollständig (12) | ||
09.4.2 | Kulturdienstleistungen | vollständig (13) | ||
09.4.3 | Glücksspiele | ausgenommen | ||
09.5 | Zeitungen, Bücher und Schreibwaren | |||
09.5.1 | Bücher | teilweise (14) | vollständig (15) | |
09.5.2 | Zeitungen und Zeitschriften | vollständig | ||
09.5.3 | Sonstige Druckprodukte | vollständig | ||
09.5.4 | Schreibwaren und Zeichenmaterial | teilweise (14) | vollständig (15) | |
09.6 | Pauschalreisen | |||
9.6.1 | Pauschalreisen | vollständig | ||
10 | UNTERRICHTSWESEN | |||
10.1 | Unterrichtsdienstleistungen | |||
10.1.1 | Elementar- und Primärbereich | vollständig (15) | ||
10.1.2 | Sekundarbereich | vollständig (15) | ||
10.1.3 | Tertiärer Bereich | vollständig (15) | ||
10.1.4 | Bereich nicht zu klassifizieren | teilweise (16) | vollständig (15) | |
11 | HOTELS, GASTSTÄTTEN UND RESTAURANTS | |||
11.1 | Verpflegungsdienstleistungen | |||
11.1.1 | Restaurants und Gaststätten | vollständig | ||
11.1.2 | Kantinen | teilweise (14) | vollständig (15) | |
11.2 | Dienstleistungen des Beherbergungsgewerbes | |||
11.2.1 | Dienstleistungen des Beherbergungsgewerbes | teilweise (14) | vollständig (15) | |
12 | SONSTIGE WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN | |||
12.1 | Körperpflege | |||
12.1.1 | Friseursalons, Kosmetiksalons | vollständig | ||
12.1.2 | Geräte, Artikel, Erzeugnisse für die Körperpflege | vollständig | ||
12.1.3 | Dienstleistungen für die Körperpflege, a.n.g. | ausgenommen | ||
12.2 | Persönliche Gebrauchsgegenstände, a.n.g. | |||
12.2.1 | Schmuck und Uhren | vollständig | ||
12.2.2 | Sonstige persönliche Gebrauchsgegenstände | vollständig | ||
12.3 | Sozialschutz | |||
12.3.1 | Sozialschutzdienstleistungen | teilweise (17) | ||
12.4 | Versicherungen | |||
12.4.1 | Lebensversicherungen | ausgenommen | ||
12.4.2 | Versicherungen im Zusammenhang mit der Wohnung | teilweise (18) | vollständig (19) | |
12.4.3 | Versicherungen im Zusammenhang mit der Gesundheit | vollständig (20), (21) | ||
12.4.4 | Versicherungen im Zusammenhang mit Verkehr | teilweise (22) | vollständig (23), (21) | |
12.4.5 | Sonstige Versicherungen | vollständig (24), (21) | ||
12.5 | Finanzdienstleistungen, a.n.g. | |||
12.5.1 | Finanzdienstleistungen, a.n.g. | teilweise (25) | vollständig (26) | |
12.5.2 | FISIM | ausgenommen | ||
12.6 | Sonstige Dienstleistungen, a.n.g. | |||
12.6.1 | Sonstige Dienstleistungen, a.n.g. | vollständig (27) |
Fußnote(n):
- (1)
Bezieht sich auf die übliche Praxis beim nationalen Verbraucherpreisindex.
- (2)
Betrifft alle von Mietern tatsächlich gezahlten Mieten, d. h. die Mieten, die der Mieter an den Vermieter zahlt, unabhängig davon, ob der Mieter Sozialleistungen von staatlichen Stellen erhält (einschließlich Leistungen, die zugunsten des Mieters direkt an den Vermieter gehen); siehe auch Anhang Ib Nummer 12 Buchstabe b).
- (3)
Damit ist noch nichts über die Erfassung der allgemeinen Kosten für Eigentümerwohnungen ausgesagt.
- (4)
Betrifft Ausgaben von Mietern und Eigenheimbesitzern für Material und Dienstleistungen für kleinere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten; nach einem Beschluß über die Behandlung von Eigentümerwohnungen muß die Erfassung dieser Kategorien möglicherweise auf Ausgaben für größere Ausstattungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sowie auf Aus- und Umbauarbeiten an der Wohnung ausgeweitet werden, die von Mietern normalerweise nicht übernommen werden; siehe auch Anhang Ib Nummern 4 und 15.
- (5)
Betrifft verbrauchsabhängige Ausgaben.
- (6)
Betrifft einzeln zu ermittelnde Kosten für spezielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung unabhängig davon, ob die Verbraucher dem Verbrauch entsprechend bezahlen, ohne Ausgaben für Dienstleistungen, die aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt werden; siehe auch Anhang Ib Nummern 9 und 29.
- (7)
Betrifft Waren der Gesundheitspflege außerhalb des Sozialversicherungssystems.
- (8)
Vollständige Erfassung bezieht sich auf den Teil der Ausgaben für Waren und Dienstleistungen der Gesundheitspflege (andere als ambulante Krankenhausleistungen), die vom Verbraucher bezahlt und nicht vom Staat, von der Sozialversicherung oder einer privaten Organisation ohne Erwerbszweck erstattet werden; siehe Anhang Ib Nummer 12 Buchstabe a) und methodische Einzelheiten der Einbeziehung, die in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates spezifiziert werden.
- (9)
Die methodischen Einzelheiten und der Zeitplan für die Einbeziehung werden in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates spezifiziert.
- (10)
Erfaßt werden Führerscheine, Verkehrstauglichkeitstests, Mitgliedsbeiträge für Kraftfahrerorganisationen, Benutzungsgebühren für Brücken, Tunnel, Fähren, Autobahnen; nicht erfaßt werden Genehmigungen für den Besitz oder die Nutzung von Fahrzeugen; siehe auch Anhang Ib Nummern 9, 18 und 19 Buchstabe b).
- (11)
Betrifft Fahrkarten, die für zwei oder mehr Verkehrsmittel gelten, ohne daß die Ausgaben den einzelnen Verkehrsmitteln zugeordnet werden können.
- (12)
Erfaßt werden Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitneßcenter, außerdem Zahlungen für Jagd- und Angelscheine, wenn der Staat die Ausgabe von Lizenzen dazu verwendet, regulierend einzugreifen; siehe auch Anhang Ib Nummern 9 und 19 Buchstabe b).
- (13)
Erfaßt werden Eintrittsgelder für Museen und Benutzungsgebühren für Bibliotheken, Rundfunk- und Fernsehgebühren; siehe auch Anhang Ib Nummern 9 und 10.
- (14)
Waren und Dienstleistungen für Unterrichtszwecke werden nur dann erfaßt, wenn sie vollständig von den Verbrauchern bezahlt werden.
- (15)
Vollständige Erfassung bezieht sich auf den Teil der Ausgaben für Waren und Dienstleistungen für Unterrichtszwecke, der vom Verbraucher bezahlt und nicht vom Staat, von der Sozialversicherung oder einer privaten Organisation ohne Erwerbszweck erstattet wird; siehe auch Anhang Ib Nummer 12 Buchstabe a) und methodische Einzelheiten der Einbeziehung, die in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates spezifiziert werden.
- (16)
Betrifft Computerkurse, Sprachkurse, Schreibmaschinenkurse usw., die vollständig vom Verbraucher bezahlt werden.
- (17)
Betrifft Krippen, Kindertagesstätten, Spielschulen und Kindergärten, deren Besuch nicht obligatorisch ist; erfaßt wird nur der Teil der Ausgaben, der vom Verbraucher bezahlt und nicht vom Staat, von der Sozialversicherung oder einer privaten Organisation ohne Erwerbszweck erstattet wird; siehe auch Anhang Ib Nummer 12 Buchstabe a); für andere Positionen unter Code 12.3.1 wie Altenheime, Behindertenschulen, Reinigungsdienste und Essensdienste gilt die gleiche Regelung, die in Fußnote 18 beschrieben wurde.
- (18)
Betrifft Dienstleistungsentgelte für Hausratversicherungen.
- (19)
Betrifft die von Eigenheimbesitzern und Mietern gezahlten Dienstleistungsentgelte für Versicherungen, die üblicherweise von Mietern gegen Feuer, Diebstahl, Wasserschäden usw. abgeschlossen werden; siehe auch Anhang Ib Nummern 7, 8 und 24; nach einem Beschluß über die Behandlung von Eigentümerwohnungen muß die Erfassung dieser Kategorien möglicherweise ausgeweitet werden auf die von Eigenheimbesitzern gezahlten Dienstleistungsentgelte für Versicherungen für die Wohnung, die üblicherweise von Vermietern übernommen werden.
- (20)
Betrifft Dienstleistungsentgelte für private Kranken- und Unfallversicherungen; siehe auch Anhang Ib Nummern 7, 8 und 24 und methodische Einzelheiten der Einbeziehung in Kategorie „06 Gesundheitspflege” , die in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates spezifiziert werden.
- (21)
Die methodischen Einzelheiten und der Zeitplan für die Einbeziehung werden in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates spezifiziert. Die Umsetzung kann für einen früheren Zeitpunkt vorgesehen werden.
- (22)
Betrifft Dienstleistungsentgelte für Versicherungen im Zusammenhang mit Personenbeförderungsmitteln.
- (23)
Betrifft Dienstleistungsentgelte im Zusammenhang mit Personenbeförderungsmitteln für Reise- und Reisegepäckversicherungen; siehe auch Anhang Ib Nummern 7, 8 und 24.
- (24)
Betrifft Dienstleistungsentgelte für Haftpflichtversicherungen für Personen- und Sachschäden, die nicht durch den Betrieb von Personenbeförderungsmitteln verursacht wurden; siehe auch Anhang Ib Nummern 7, 8 und 24.
- (25)
Betrifft Bankdienstleistungsentgelte, die nicht als Anteil des Transaktionswertes angegeben werden.
- (26)
Betrifft Finanzdienstleistungen einschließlich Bankdienstleistungen; nicht erfaßt werden Dienstleistungsentgelte für private und öffentliche Pensionskassen, die eine Art Lebensversicherung für bestimmte Personengruppen darstellen, sowie Zinszahlungen; siehe auch Anhang Ib Nummern 21 und 23.
- (27)
Erfaßt werden Gebühren für das Ausstellen von Pässen, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden und Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände, wenn sie als Zahlungen für die erbrachten Dienstleistungen angesehen werden können; siehe Anhang Ib Nummern 9 und 19.
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