ANHANG II VO (EG) 96/1831
Laufende Nummer | KN-Code TARIC-Unterteilung | Warenbezeichnung(1) | Kontingentszeitraum |
Kontingentsmenge (in t) |
Zollsatz (in %) |
---|---|---|---|---|---|
09.0025 |
0805102011 0805102092 0805102096 |
Süßorangen hoher Qualität, frisch | 1. Februar bis 30. April | 20000 | 10 |
09.0027 |
0805209005 0805209091 |
Kreuzungen von Zitrusfrüchten, bekannt unter dem Namen „Minneolas” | 1. Februar bis 30. April | 15000 | 2 |
09.0033 |
2009119911 2009119919 |
Orangensaft, konzentriert, gefroren, ohne Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von 50 oder weniger, in Verpackungen von 2 Litern oder weniger, keinen Saft von Blutorangen enthaltend | 1. Januar bis 31. Dezember | 1500 | 13 |
Fußnote(n):
- (1)
Die Bezeichnung der unter diesen Anhang fallenden Waren entspricht derjenigen der Kombinierten Nomenklatur (ABl. L 286 vom 28.10.2005, S. 1), erforderlichenfalls ergänzt durch einen TARIC-Code.
Im Sinne dieses Anhangs sind:
- a)
- „Süßorangen hoher Qualität” Orangen, die in ihren Artenmerkmalen ähnlich sind, die reif, fest und von guter Form sind, mit zumindest guter Farbe, weicher Struktur, ohne Fäulnis, ohne rissige Haut, ohne harte oder trockene Haut, ohne Hautkrankheit, ohne Wachstumsrisse, ohne Quetschungen (außer durch übliche Behandlung bei der Verpackung), ohne durch Trockenheit oder Feuchtigkeit verursachte Schäden, ohne große oder hervorstehende Rauheiten, ohne Falten, Narben, Ölflecke, Schuppen, Sonneneinwirkungszeichen, Schmutz oder andere Fremdkörper, frei von Krankheiten, ohne Insekten oder Schäden, verursacht durch mechanische Einwirkungen oder andere Ursachen, unter der Bedingung, dass höchstens 15 % der Früchte der jeweiligen Sendung dieser Beschreibung nicht entsprechen, wobei in diesem Prozentsatz höchstens 5 % mit ernsten Schäden eingeschlossen sind und in diesem Prozentsatz von 5 % höchstens 0,5 % Fäulnis enthalten ist;
- b)
- Kreuzungen von Zitrusfrüchten, bekannt unter dem Namen „Minneolas” Kreuzungen von Zitrusfrüchten der Sorte Minneola (Citrus paradisi Macf. CV Duncan und Citrus reticulate blanca CV Dancy);
- c)
- „Orangensaft, konzentriert, gefroren, mit einem Brixwert von 50 oder weniger” Orangensaft, dessen Volumenmasse sich bei 20 °C auf 1,229 Gramm pro cm3 oder weniger beläuft.
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