ANHANG VO (EG) 97/1406

Die nachstehenden Jahresmengen, die aus Ungarn unter dem KN-Code dieses Anhangs eingeführt werden können, sind Gegenstand einer Einfuhrzollkürzung auf 20 % des geltenden GZT-Zolls.

Die bei der Einfuhr anwendbaren Zölle auf die Erzeugnisse der KN-Codes

23091051

und

23091090

mit Ursprung in Ungarn sind jedoch abgeschafft.

(in Tonnen)
KN-Code Warenbezeichnung Jahresmenge
230910 Hunde- und Katzenfutter in Einzelhandelspackungen 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998 12430
1. Juli 1998 bis 30. Juni 1999 12995
1. Juli 1999 bis 30. Juni 2000 13560
Ab 1. Juli 2000 14125
Jährliche Erhöhung ab 1. Juli 2001 1415

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