ANHANG VO (EG) 97/2630

BERICHT ÜBER DIE ERGEBNISSE DER KONTROLLEN IM RINDFLEISCHSEKTOR BETREFFEND DIE GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE KENNZEICHNUNG UND REGISTRIERUNG

1.
Angaben über die Ergebnisse gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), b) und c):

a)
Gesamtanzahl der Betriebe, die im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu Beginn des Berichts-/Kontrollzeitraums registriert sind;
b)
Gesamtanzahl der kontrollierten Betriebe;
c)
Gesamtanzahl der durchgeführten Kontrollen;
d)
Kriterien der Risikoanalyse gemäß Artikel 2 Absatz 4 für die Auswahl der kontrollierten Betriebe unter Angabe der Behörde, die diese Kontrollen durchgeführt hat, und falls möglich einer Aufschlüsselung dieser Auswahl nach den Kriterien der Riskoanalyse;
e)
Gesamtanzahl der Rinder die zu Beginn des Berichts-/Kontrollzeitraums registriert sind;
f)
Gesamtanzahl der kontrollierten Rinder;
g)
Art der durchgeführten Kontrollen, z. B. physische Kontrolle, Dokumentenkontrolle, Kontrolle der Verzögerung bei der Meldung von Verbringungen.

2.
Angaben über die Ergebnisse gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben d) und e):

a)
Anzahl der festgestellten Verstöße und insbesondere der Art und Abweichungen, die je nach Art der Kontrollen gemäß Nummer 1 Buchstabe g) festgestellt wurden;
b)
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 494/98 der Kommission(*) verhängte Sanktionen (einschließlich der Art der Sanktionen und der Angaben über die Weiterverfolgung), aufgeschlüsselt je nach Art der durchgeführten Kontrollen und der festgestellten Verstöße gemäß Nummer 1 Buchstabe g) und Nummer 2 Buchstabe a).

Fußnote(n):

(*)

ABl. L 60 vom 28.2.1998, S. 78.

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