ANHANG VO (EG) 97/2630
BERICHT ÜBER DIE ERGEBNISSE DER KONTROLLEN IM RINDFLEISCHSEKTOR BETREFFEND DIE GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE KENNZEICHNUNG UND REGISTRIERUNG
- 1.
-
Angaben über die Ergebnisse gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), b) und c):
- a)
- Gesamtanzahl der Betriebe, die im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu Beginn des Berichts-/Kontrollzeitraums registriert sind;
- b)
- Gesamtanzahl der kontrollierten Betriebe;
- c)
- Gesamtanzahl der durchgeführten Kontrollen;
- d)
- Kriterien der Risikoanalyse gemäß Artikel 2 Absatz 4 für die Auswahl der kontrollierten Betriebe unter Angabe der Behörde, die diese Kontrollen durchgeführt hat, und falls möglich einer Aufschlüsselung dieser Auswahl nach den Kriterien der Riskoanalyse;
- e)
- Gesamtanzahl der Rinder die zu Beginn des Berichts-/Kontrollzeitraums registriert sind;
- f)
- Gesamtanzahl der kontrollierten Rinder;
- g)
- Art der durchgeführten Kontrollen, z. B. physische Kontrolle, Dokumentenkontrolle, Kontrolle der Verzögerung bei der Meldung von Verbringungen.
- 2.
-
Angaben über die Ergebnisse gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben d) und e):
- a)
- Anzahl der festgestellten Verstöße und insbesondere der Art und Abweichungen, die je nach Art der Kontrollen gemäß Nummer 1 Buchstabe g) festgestellt wurden;
- b)
- gemäß der Verordnung (EG) Nr. 494/98 der Kommission(*) verhängte Sanktionen (einschließlich der Art der Sanktionen und der Angaben über die Weiterverfolgung), aufgeschlüsselt je nach Art der durchgeführten Kontrollen und der festgestellten Verstöße gemäß Nummer 1 Buchstabe g) und Nummer 2 Buchstabe a).
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L 60 vom 28.2.1998, S. 78.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.