Artikel 20 VO (EG) 97/894
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Jedoch treten die Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 10 und der Anhänge V und VI am 30. Dezember 1997 in Kraft.
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