ANHANG IV VO (EG) 97/894

Bestimmung der Größe von Krebs- und Weichtieren

a)
Länge des Panzers
b)
Gesamtlänge

a)
Größte Abmessung der Muschel

a)
Äußerste Breite des Panzers
b)
Länge des Panzers
c)
Länge des Schere

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