Artikel 14 VO (EG) 98/2121

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 11. Dezember 1998, mit Ausnahme von Artikel 1 Absatz 2, Artikel 4 und Artikel 10, die ab 11. Juni 1999 gelten.

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