ANHANG I VO (EG) 98/2316

Nummer EG-Numer Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Ermächtigung
mg/kg des Alleinfuttermittels
Färbende Stoffe einschließlich Pigmente 1. Carotinoide und Xanthophylle:
E 160a Beta-Karotin C40H56 Kanarienvögel 30.9.1999
E 160c Capsanthin C40H56O3 Geflügel 80 (einzeln oder zusammen mit den anderen Carotinoiden und Xanto-phyllen) Unbegrenzte Zeit
E 160e Beta-Apo-8′-Carotinal C30H40O Geflügel 80 (einzeln oder zusammen mit den anderen Carotinoiden und Xanto-phyllen) Unbegrenzte Zeit
E 160f Beta-Apo-8′-Carotinsäure-Ethylester C32H44O2 Geflügel 80 (einzeln oder zusammen mit den anderen Carotinoiden und Xanto-phyllen Unbegrenzte Zeit
E 161b Lutein C40H56O2 Geflügel 80 (einzeln oder zusammen mit Carotinoiden und Xanto-phyllen) Unbegrenzte Zeit
E 161c Kryptoxanthin C40H56O Geflügel 80 (einzeln oder zusammen mit den anderen Carotinoiden und Xanto-phyllen Unbegrenzte Zeit
E 161g Canthaxanthin C40H52O2 Geflügel 80 (einzeln oder zusammen mit den anderen Carotinoiden und Xanto-phyllen) Unbegrenzte Zeit
Lachse, Forellen 80

Verabreichung nur ab dem Alter von 6 Monaten zulässig.

Die Mischung von Canthaxanthin mit Asta-xanthin ist zugelassen unter der Bedingung, daß die Gesamtmenge der Mischung 100 mg/kg im Alleinfuttermittel nicht überschreitet.

Unbegrenzte Zeit
Hunde, Katzen sowie Zierfische Unbegrenzte Zeit
Heim- und Ziervögel 30.9.1999
E 161h Zeaxanthin C40H56O2 Geflügel 80 (einzeln oder zusammen mit den anderen Carotinoiden und Xanto-phyllen) Unbegrenzte Zeit
E 161i Citranaxanthin C33H44O Legehennen 80 (einzeln oder zusammen mit den anderen Carotinoiden und Xanto-phyllen) Unbegrenzte Zeit
E 161j Astaxanthin C40H52O4 Lachse und Forellen 100

Verabreichung nur ab dem Alter von 6 Monaten zulässig.

Die Mischung von Canthaxanthin mit Astaxanthin ist zugelassen unter der Bedingung, daß die Gesamtmenge der Mischung 100 mg/kg im Alleinfuttermittel nicht überschreitet.

Unbegrenzte Zeit
Zierfische Unbegrenzte Zeit
11

Astaxanthinreiche Phaffia rhodozyma

(CBS 116.94)

Biomasse, konzentriert aus der Hefe Phaffia rhodozyma (CBS 116.94), abgetötet, mit mindestens 2,5 g Astaxanthin je kg Zusatzstoff Lachse und Forellen 100

Der nebenstehend angegebene Höchstgehalt bezieht sich auf Astaxanthin.

Verabreichung erst ab einem Alter von 6 Monaten zulässig.

Die Mischung aus dem Zusatzstoff und Canthaxanthin ist unter der Bedingung zulässig, daß die Gesamtmenge an Astaxanthin und Canthaxanthin 100 mg/kg im Alleinfuttermittel nicht überschreitet.

21.4.1999
12

Astaxanthinreiche Phaffia rhodozyma

(ATCC 74219)

Biomasse, konzentriert aus der Hefe Phaffia rhodozyma (ATCC 74219), abgetötet, mit mindestens 4,0 g Astaxanthin je kg Zusatzstoff und mit einem Höchstgehalt an Ethoxyquin von 2000 mg/kg Lachse und Forellen 100

Der nebenstehend angegebene Höchstgehalt bezieht sich auf Astaxanthin.

Verabreichung erst ab einem Alter von 6 Monaten zulässig.

Die Mischung aus dem Zusatzstoff und Canthaxanthin ist unter der Bedingung zulässig, daß die Gesamtmenge an Astaxanthin und Canthaxanthin 100 mg/kg im Alleinfuttermittel nicht überschreitet.

Angabe des Ethoxyquin-gehaltes.

30.9.1999

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