ANHANG I VO (EG) 98/708
Feuchtigkeitsgehalt | Abschlag |
---|---|
Von 13 bis 15 % | Kürzung um dieselbe Zahl von Prozentpunkten, um die der Feuchtigkeitsgehalt von 13 % überschritten wurde |
Von 13 bis 14,5 % | Kürzung um dieselbe Zahl von Prozentpunkten, um die der Feuchtigkeitsgehalt von 13 % überschritten wurde |
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