Artikel 49 VO (EG) 98/850

Folgende Artikel und Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 894/97 sind ab 1. Januar 2000 aufgehoben:

Artikel 1 bis 10,

Artikel 12 bis 17,

Anhänge I bis VII.

Bezugnahmen auf die genannte Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der in Anhang XV aufgeführten Vergleichstabelle zu lesen.

Die wissenschaftlichen Bezeichnungen der in dieser Verordnung aufgeführten Meerestiere sind in Anhang XIV aufgeführt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.