Artikel 1d VO (EG) 98/975

Auf der nationalen Seite aller Stückelungen der Umlaufmünzen wird der volle oder abgekürzte Name des Ausgabemitgliedstaats angegeben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.