Artikel 53 VO (EG, Euratom) 2002/1605
Die Kommission führt den Haushalt entsprechend den Artikeln 53a bis 53d nach einer der folgenden Methoden aus:
- a)
- nach dem Prinzip der zentralen Mittelverwaltung oder
- b)
- nach dem Prinzip der geteilten oder dezentralen Verwaltung oder
- c)
- nach dem Prinzip der gemeinsamen Verwaltung mit internationalen Organisationen.
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