Artikel 20 VO (EG, Euratom) 2002/2342

Begründung der Anträge auf Mittelübertragungen aus der Soforthilfereserve (Artikel 26 der Haushaltsordnung)

Den Vorschlägen für Mittelübertragungen, die die Inanspruchnahme der in Artikel 26 der Haushaltsordnung genannten Soforthilfereserve ermöglichen sollen, ist eine sachdienliche, ausführliche Begründung beigegeben, aus der Folgendes hervorgeht:

a)
für die durch die Mittelübertragung aufzustockende Haushaltslinie: möglichst aktuelle Informationen über die Mittelverwendung sowie Vorausschätzungen des Mittelbedarfs bis zum Ende des Haushaltsjahres;
b)
für sämtliche Haushaltslinien betreffend Maßnahmen im Außenbereich: Mittelverwendung bis zum Ende des dem Mittelübertragungsantrag vorausgehenden Monats sowie Vorausschätzungen des Mittelbedarfs bis zum Ende des Haushaltsjahres nebst einem Vergleich mit den ursprünglichen Vorausschätzungen;
c)
Prüfung der Möglichkeiten einer Neuverteilung der Mittel.

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