Präambel VO (EG, Euratom) 2005/1734
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Beschäftigten dieser Gemeinschaften, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68(1) und die Verordnung, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 31/2005(2),
gestützt auf den Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Statutsbeirats,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- In der Verordnung Nr. 6/66/Euratom, 121/66/EWG der Räte vom 28. Juli 1966 zur Festlegung des Verzeichnisses der Orte, an denen eine Mietzulage gewährt werden kann, sowie des Höchstbetrags dieser Zulage und der Bedingungen für ihre Gewährung(3), werden die Modalitäten für die Anwendung des Artikels 14a des Anhangs VII des Statuts festgelegt. Der genannte Artikel wurde durch die Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften(4) aufgehoben.
- (2)
- Die Verordnung Nr. 7/66/Euratom, 122/66/EWG der Räte vom 28. Juli 1966 zur Festlegung des Verzeichnisses der Orte, an denen eine Fahrtkostenzulage gewährt werden kann, sowie des Höchstbetrags dieser Zulage und der Bedingungen für ihre Gewährung(5) betrifft die Anwendungsmodalitäten für die Gewährung der in Artikel 14b des Anhangs VII des Statuts vorgesehenen Fahrtkostenzulage. Auch dieser Artikel ist durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 aufgehoben worden.
- (3)
- Die Verordnung Nr. 174/65/EWG, 14/65/Euratom der Räte vom 28. Dezember 1965 zur Festlegung der Sterblichkeits- und Invaliditätstafeln sowie der Norm der voraussichtlichen Gehaltsbewegungen gemäß dem Statut der Beamten der Gemeinschaften(6) betrifft die Durchführung des Artikels 39 des Anhangs VIII des Statuts, der ebenfalls durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 aufgehoben worden ist.
- (4)
- Aus Gründen der Klarheit und der Rechtssicherheit sind die genannten Verordnungen ausdrücklich aufzuheben, da sie gegenstandslos geworden sind —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.
- (2)
ABl. L 8 vom 12.1.2005, S. 1.
- (3)
ABl. 150 vom 12.8.1966, S. 2749/66. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EGKS, EG, Euratom) Nr. 3358/94 (ABl. L 356 vom 31.12.1994, S. 1).
- (4)
ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.
- (5)
ABl. 150 vom 12.8.1966, S. 2751/66. Geändert durch die Verordnung (EG, EGKS, Euratom) Nr. 2460/98 (ABl. L 307 vom 17.11.1998, S. 4).
- (6)
ABl. 226 vom 31.12.1965, S. 3309/65.
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