Präambel VO (EG, Euratom) 2007/337
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68(1), insbesondere auf Artikel 13 des Anhangs VII,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Wegen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens am 1. Januar 2007 sollte die Kostenerstattung für Dienstreisen in die genannten Länder für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften künftig unter die rechtliche Regelung von Artikel 13 des Anhangs VII des Statuts fallen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1066/2006 (ABl. L 194 vom 14.7.2006, S. 1).
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