Artikel 61 VO (EU) 2009/1272
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt jedoch
- a)
- für Butter und Magermilchpulver ab dem 1. März 2010,
- b)
- für Getreide ab dem 1. Juli 2010 und
- c)
- für Reis ab dem 1. September 2010.
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