Artikel 61 VO (EU) 2009/1272

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt jedoch

a)
für Butter und Magermilchpulver ab dem 1. März 2010,
b)
für Getreide ab dem 1. Juli 2010 und
c)
für Reis ab dem 1. September 2010.

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