Artikel 9 VO (EU) 2009/1274
Die Freigabe für den freien Verkehr erfordert die Vorlage eines Originals der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Lieferantenerklärung gemäß Anhang III Artikel 26 Absatz 1 des Beschusses 2001/822/EG.
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