Artikel 2 VO (EU) 2010/1017
Einreichungsfristen
1. Die Frist für die Einreichung der Angebote für die erste Teilausschreibung endet am 24. November 2010 um 11.00 Uhr (Brüsseler Zeit).
Die Fristen für die Einreichung der Angebote für die folgenden Teilausschreibungen enden an folgenden Tagen um 11.00 Uhr (Brüsseler Zeit):
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am 8. und 15. Dezember 2010,
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am 12. und 26. Januar 2011,
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am 9. und 23. Februar 2011,
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am 9. und 23. März 2011,
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am 13. und 27. April 2011,
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am 11. und 25. Mai 2011,
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am 15. und 29. Juni 2011.
2. Die Angebote sind bei den von den Mitgliedstaaten zugelassenen Interventionsstellen einzureichen, deren Verzeichnis im Internet veröffentlicht wird(1).
Fußnote(n):
- (1)
Die Anschriften der Interventionsstellen sind auf der CIRCA-Website der Europäischen Kommission (http://circa.europa.eu/Public/irc/agri/cereals/library?l=/publicsdomain/cereals/intervention_agencies&vm=detailed&sb=Title) zu finden.
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