ANHANG VI VO (EU) 2010/1062
In Fällen, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass der Endnutzer das Gerät ausgestellt sieht, bereitzustellende Informationen
- 1.
-
Die in Artikel 4 Buchstabe b genannten Informationen sind in nachstehender Reihenfolge anzugeben:
- a)
- Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang I;
- b)
- Leistungsaufnahme im Ein-Zustand gemäß Anhang II Nummer 1;
- c)
- jährlicher Energieverbrauch gemäß Anhang II Nummer 2;
- d)
- sichtbare Bildschirmdiagonale.
- 2.
- Werden weitere Angaben, die im Produktdatenblatt enthalten sind, ebenfalls gemacht, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang III bereitzustellen.
- 3.
- Der Schrifttyp und die Schriftgröße, in der alle in diesem Anhang genannten Informationen aufgeführt werden, müssen lesbar sein.
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