ANHANG VI VO (EU) 2010/1062

In Fällen, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass der Endnutzer das Gerät ausgestellt sieht, bereitzustellende Informationen

1.
Die in Artikel 4 Buchstabe b genannten Informationen sind in nachstehender Reihenfolge anzugeben:

a)
Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang I;
b)
Leistungsaufnahme im Ein-Zustand gemäß Anhang II Nummer 1;
c)
jährlicher Energieverbrauch gemäß Anhang II Nummer 2;
d)
sichtbare Bildschirmdiagonale.

2.
Werden weitere Angaben, die im Produktdatenblatt enthalten sind, ebenfalls gemacht, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang III bereitzustellen.
3.
Der Schrifttyp und die Schriftgröße, in der alle in diesem Anhang genannten Informationen aufgeführt werden, müssen lesbar sein.

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