ANHANG VO (EU) 2010/1065
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Eine Ware, bestehend aus einer Papprolle und einem Griff aus geformtem Kunststoff (sogenannter „Kleiderroller” ). Auf der Papprolle ist Papier angebracht, das auf der Außenseite selbstklebend und auf der Innenseite mit Kunststoff beschichtet ist. Die Papprolle mit dem selbstklebenden Papier ist ein auswechselbares Einwegelement. Sie ist umhüllt von einer Schutzschicht aus Papier mit aufgedruckter Gebrauchsanweisung. Die Ware ist zum Entfernen von z. B. Staub, Fusseln, Haaren oder Schuppen von Kleidungsstücken o. ä. bestimmt. |
96039091 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 4 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9603, 960390 und 96039091. Die Ware, die sich nicht auf Anhieb in eine bestimmte Position einreihen lässt, ist Bürsten der Position 9603 am ähnlichsten. Zur Position 9603 gehört eine große Anzahl von Waren verschiedenartiger Zusammensetzung und sehr verschiedener Formen (siehe auch die HS-Erläuterungen zur Position 9603). Die Ware ist daher als andere Bürste in den KN-Code 96039091 einzureihen. |
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