ANHANG VO (EU) 2010/1067

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Eine Ware zum Verteilen von Wasser durch eine Düse (sog. Duschkopf), aus Kunststoff gefertigt und mit Nickel beschichtet.

Die Ware ist mit einem Rückschlagventil ausgestattet, das einen Rückfluss des Wassers verhindert. Das Ventil dient jedoch nicht zur Regulierung des Wasserflusses.

Der Durchfluss durch die Düse wird durch den Wasserhahn reguliert, an den die Ware über einen Schlauch anzuschließen ist.

39249000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 39249000.

Die Einreihung als Armatur oder ähnlicher Apparat in die Position 8481 ist ausgeschlossen, da die Ware mehr als eine Armatur mit einfachem an- oder eingebautem Zubehör ist; es handelt sich um einen vollständigen Duschkopf (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8481).

Die Einreihung als mechanischer Apparat zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten in die Position 8424 ist ausgeschlossen, da die Ware nicht über einen Mechanismus zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten verfügt. Der Durchfluss durch die Düse wird lediglich durch den Wasserhahn reguliert, an den die Ware anzuschließen ist.

Die Ware ist daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in Kapitel 39 einzureihen.

Die Einreihung als Ware zu sanitären oder hygienischen Zwecken aus Kunststoff in die Position 3922 ist ausgeschlossen, da von dieser Position Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken aus Kunststoffen erfasst sind, die zur dauerhaften Befestigung bestimmt sind (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 3922).

Die Ware ist daher als Hygiene- oder Toilettengegenstand aus Kunststoff in die Position 3924 einzureihen.

2.
Eine Ware zum Verteilen von Wasser durch eine Düse (sog. Duschkopf), aus Kunststoff gefertigt und mit Nickel beschichtet.

Die Ware ist mit einer Taste ausgestattet, die mit einem Ventil verbunden ist, das den Rückfluss des Wassers verhindert und den Wasserstrahl reguliert ( „Regen” oder „Massage” ). Das Ventil dient jedoch nicht zur Regulierung des Wasserflusses.

Der Durchfluss durch die Düse wird durch den Wasserhahn reguliert, an den die Ware über einen Schlauch anzuschließen ist.

84248900

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8424 und 84248900.

Die Einreihung als Armatur oder ähnlicher Apparat in die Position 8481 ist ausgeschlossen, da die Ware mehr als eine Armatur mit einfachem an- oder eingebautem Zubehör ist; es handelt sich um einen vollständigen Duschkopf (siehe die HS-Erläuterungen zu Position 8481).

Das Vorhandensein eines Mechanismus zur Regulierung des Wasserstrahls verleiht der Ware den Charakter eines mechanischen Apparats zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten.

Die Ware ist daher in die Position 8424 einzureihen.

3.
Eine Ware zum Verteilen von Wasser durch eine Düse (sog. Duschkopf), aus Kunststoff gefertigt und mit Nickel beschichtet, ohne Rückschlagventil oder Mechanismus zur Regulierung des Wasserstrahls.

Der Durchfluss durch die Düse wird durch den Wasserhahn reguliert, an den die Ware über einen Schlauch anzuschließen ist.

39249000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 39249000.

Die Einreihung als mechanischer Apparat zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten in die Position 8424 ist ausgeschlossen, da die Ware nicht über einen Mechanismus zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten verfügt. Der Durchfluss durch die Düse wird lediglich durch den Wasserhahn reguliert, an den die Ware anzuschließen ist.

Die Ware ist daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in Kapitel 39 einzureihen.

Die Einreihung als Ware zu sanitären oder hygienischen Zwecken aus Kunststoff in die Position 3922 ist ausgeschlossen, da von dieser Position Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken aus Kunststoffen erfasst sind, die zur dauerhaften Befestigung bestimmt sind (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 3922).

Die Ware ist daher als Hygiene- oder Toilettengegenstand aus Kunststoff in die Position 3924 einzureihen.

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