Artikel 1 VO (EU) 2010/1088
Die Verordnung (EG) Nr. 976/2009 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Dem Artikel 2 Absatz 2 wird folgende Nummer 12 angefügt:
- 12.
- „Direktzugriffs-Download” ist ein Downloaddienst, der auf Basis einer Suchanfrage Zugriff zu den Geo-Objekten in Geodatensätzen gewährt.
- 2.
-
Dem Artikel 3 werden die Buchstaben c und d angefügt:
- c)
- die Downloaddienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in den Anhängen I und IV;
- d)
- die Transformationsdienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in den Anhängen I und V.
- 3.
-
Dem Artikel 4 werden die folgenden Absätze 3 bis 6 angefügt:
3. Bis zum 28. Juni 2012 müssen die Mitgliedstaaten die Anfangsbetriebsfähigkeit der Downloaddienste hergestellt haben.
4. Bis zum 28. Dezember 2012 müssen die Mitgliedstaaten die Downloaddienste entsprechend dieser Verordnung bereitgestellt haben.
5. Bis zum 28. Juni 2012 müssen die Mitgliedstaaten die Anfangsbetriebsfähigkeit der Transformationsdienste hergestellt haben.
6. Bis zum 28. Dezember 2012 müssen die Mitgliedstaaten die Transformationsdienste entsprechend der vorliegenden Verordnung bereitgestellt haben.
- 4.
- Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I dieser Verordnung.
- 5.
- Der im Anhang II dieser Verordnung enthaltene Anhang IV wird angefügt.
- 6.
- Der im Anhang III dieser Verordnung enthaltene Anhang V wird angefügt.
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