Artikel 8 VO (EU) 2010/1096
Überprüfung
Der Rat überprüft diese Verordnung bis zum 17. Dezember 2013 auf der Grundlage eines Berichts der Kommission. Nach Erhalt der Stellungnahmen der EZB und der Europäischen Aufsichtsbehörden entscheidet der Rat, ob diese Verordnung geändert werden sollte.
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