Artikel 1 VO (EU) 2010/1105
(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren hochfester Garne aus Polyestern, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetischer Monofile von weniger als 67 dtex (ausgenommen Nähgarne und für die Herstellung von Nähgarn bestimmte gezwirnte Garne mit Z-Drehung, fertig zum Färben und zur Ausrüstung, locker aufgewickelt auf mit Löchern versehene Kunststoffspulen), mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter dem KN-Code 54022000 (TARIC-Code 5402200010) eingereiht werden.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Zollsatz (%) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Zhejiang Guxiandao Industrial Fibre Co., Ltd. | 5,1 | A974 |
Zhejiang Hailide New Material Co., Ltd. | 0 | A976 |
Zhejiang Unifull Industrial Fibre Co., Ltd. | 5,5 | A975 |
Im Anhang aufgeführte Unternehmen | 5,3 | A977 |
Hangzhou Huachun Chemical Fiber Co., Ltd. | 0 | A989 |
Oriental Industries (Suzhou) Ltd. | 9,8 | A990 |
Alle übrigen Unternehmen | 9,8 | A999 |
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
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