Artikel 3 VO (EU) 2010/1105
Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll gemäß der Verordnung (EU) Nr. 478/2010 über Einfuhren von hochfesten Garnen aus Polyestern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter dem KN-Code 54022000 eingereiht werden, werden in Höhe des nach Artikel 1 eingeführten endgültigen Zolls endgültig vereinnahmt. Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzollsätze übersteigen, werden freigegeben.
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