ANHANG II VO (EU) 2010/1141

Form des Antrags gemäß Artikel 5 Absatz 1

Der Antrag ist schriftlich zu stellen, vom Antragsteller zu unterzeichnen und per Einschreiben an den berichterstattenden Mitgliedstaat (siehe Spalte B der Tabelle in Anhang I) sowie an den berichtmiterstattenden Mitgliedstaat (siehe Spalte C der Tabelle in Anhang I) zu senden. Ein Exemplar dieses Antrags ohne die Aktualisierungserklärung ist an die Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher, Referat E3, 1049 Brüssel, BELGIEN, und an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Largo N. Palli 5/A, 43121 Parma, ITALIEN, zu senden. Der Antrag ist gemäß dem folgenden Muster zu stellen:

MUSTER

1.
Angaben zum Antragsteller

1.1.
Name und Anschrift des Antragstellers einschließlich Name der natürlichen Person, die für den Antrag und weitere Verpflichtungen aus dieser Verordnung verantwortlich ist:

1.2.1.

a)
Telefon:
b)
Fax:
c)
E-Mail:

1.2.2.

a)
Ansprechpartner 1:
b)
Ansprechpartner 2:

2.
Angaben zur Erleichterung der Identifizierung des Wirkstoffs

2.1.
Von der ISO vorgeschlagener oder angenommener „Common Name” sowie gegebenenfalls Angabe der vom Hersteller produzierten Varianten wie Salze, Ester oder Amine.
2.2.
Chemische Bezeichnung (IUPAC- und CAS-Nomenklatur).
2.3.
(Etwaige) CAS-, CIPAC- und EWG-Nummer.
2.4.
Summenformel und Strukturformeln, Molekularmasse.
2.5.
Gehalt an reinem Wirkstoff in g/kg, der dem in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgeführten Gehalt nach Möglichkeit entsprechen oder als diesem gleichwertig anerkannt sein sollte.
2.6.
Klassifizierung und Kennzeichnung des Wirkstoffs gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen(1) (Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt).
Dem Antrag ist eine Aktualisierungserklärung gemäß Artikel 5 Absatz 2 beizufügen. Der Antragsteller versichert, dass die am … (Datum) eingereichten Angaben richtig sind. Unterschrift (des Handlungsbevollmächtigten des unter Punkt 1.1 genannten Antragstellers)

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.