ANHANG I VO (EU) 2010/1151
Hintergrundinformationen
Die Hintergrundinformationen zu den Volks- und Wohnungszählungen in den Mitgliedstaaten für das Bezugsjahr 2011 sind in folgende Abschnitte unterteilt:- 1.
- ÜBERBLICK
- 1.1.
- Rechtlicher Rahmen
- 1.2.
- Zuständige Stellen
- 1.3.
- Verweise auf andere einschlägige Dokumente (z. B. nationale Qualitätsberichte) (fakultativ)
- 2.
- DATENQUELLEN(1)
- 2.1.
- Einteilung der Datenquellen gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008
- 2.2.
- Liste der für die Zählung 2011 verwendeten Datenquellen(2)
- 2.3.
- Matrix „Datenquellen x Themen”
- 2.4.
- Umfang, in dem die Datenquellen den wesentlichen Merkmalen gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 entsprechen
- 2.4.1.
- Individuelle Zählung
- 2.4.2.
- Gleichzeitigkeit
- 2.4.3.
- Universalität in einem festgelegten Gebiet
- 2.4.4.
- Verfügbarkeit kleinräumiger Daten
- 2.4.5.
- Festgelegte Periodizität
- 3.
- LEBENSZYKLUS DER ZÄHLUNG
- 3.1.
- Stichtag gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008
- 3.2.
- Vorbereitung und Durchführung der Datenerhebung
- 3.2.1.
- Fragebogengestützte Daten
- 3.2.1.1.
- Gestaltung und Prüfung der Fragebogen (mit Exemplaren aller endgültigen Fragebogen)
- 3.2.1.2.
- Erstellung von Anschriftenlisten, Vorbereitung der Befragungen, Kartierung, Öffentlichkeitsarbeit
- 3.2.1.3.
- Datenerhebung (einschließlich Befragungen)
- 3.2.2.
- Registergestützte Daten
- 3.2.2.1.
- Erstellung neuer Register ab dem Jahr 2001 (falls erforderlich)
- 3.2.2.2.
- Neugestaltung vorhandener Register ab 2001 (einschließlich inhaltlicher Änderungen, Anpassungen der Erhebungspopulation sowie von Definitionen und/oder technischen Spezifikationen) (falls erforderlich)
- 3.2.2.3.
- Registerpflege (für jedes der für die Zählung 2011 verwendeten Register), einschließlich Folgendem:
- —
Registerinhalt (erfasste statistische Einheiten und Informationen über statistische Einheiten, etwaige Datenaufbereitungen und/oder Imputation von Merkmalen innerhalb des Registers)
- —
administrative Zuständigkeiten
- —
gesetzliche Registrierungspflicht, Anreize zu wahrheitsgemäßen bzw. mögliche Gründe für wahrheitswidrige Angaben
- —
Meldeverzögerungen, insbesondere gesetzliche Melde- bzw. behördliche Bearbeitungsfristen, Verzögerungen in der Datenerfassung, verspätete Meldung
- —
Bewertung und Bereinigung von Nichtanmeldungen, Nichtabmeldungen und Mehrfachmeldungen
- —
etwaige grundlegende Registerüberarbeitungen mit Auswirkungen auf die Zählungsdaten 2011, Periodizität von Registerüberarbeitungen
- —
Stabilität (dauerhafte Vergleichbarkeit von Informationen über die registrierte Bevölkerung) (fakultativ)
- —
Verwendung des Registers, darunter „statistische Verwendung zu anderen als Zensuszwecken” und „Verwendung zu anderen als statistischen Zwecken” (z. B. Verwaltungszwecke).
- 3.2.2.4.
- Registerabgleich (einschließlich der zur Datenzusammenführung verwendeten Kennungsvariablen)
- 3.2.2.5.
- Datenextraktion
- 3.3.
- Verarbeitung und Bewertung
- 3.3.1.
- Datenverarbeitung (einschließlich Erfassung, Kodierung, Kennungsvariable(n), Datenaufbereitung, Datenimputation, Datenlöschung, Schätzung, Datenzusammenführung einschließlich der dafür verwendeten Kennungsvariable(n), Haushalte- und Familiengenerierung)
- 3.3.2.
- Qualitäts- und Erfassungsbewertung, nachbereitende Erhebung(en) (falls erforderlich), abschließende Datenvalidierung
- 3.4.
- Verbreitung (Verbreitungskanäle, Gewährleistung der statistischen Geheimhaltung und statistischen Offenlegungskontrolle)
- 3.5.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Kostenwirksamkeit
Fußnote(n):
- (1)
Die Meldungen zu Abschnitt 2 müssen vollständig und frei von Überschneidungen sein, so dass jedes Thema exakt einer Datenquelle zugeordnet werden kann.
- (2)
Für Datenquellen, die aus einer Datenzusammenführung resultieren, umfasst die Liste Angaben zur neuen Datenquelle sowie zu allen ursprünglichen Datenquellen, aus denen die neue Datenquelle entstanden ist.
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