Artikel 29 VO (EU) 2010/1177
Bericht
Spätestens bis zum 19. Dezember 2015 erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über die Anwendung und Wirkung der Verordnung. Dem Bericht sind erforderlichenfalls Legislativvorschläge beizufügen, mit denen die Bestimmungen der Verordnung weiter ausgestaltet oder geändert werden sollen.
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