Artikel 14 VO (EU) 2010/1210
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2012, mit Ausnahme von Kapitel III, das ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung gilt.
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